Erhöhung der Versandkosten für FBA im Durchschnitt um 6,2 %
Amazon hat angekündigt, dass es am 31. März 2023 eine weitere Preiserhöhung für seine Fulfillment-by-Amazon (FBA) Dienste geben wird. Im Jahr 2022 gab es bereits zwei Preiserhöhungen, die Erste im März mit rund 6 % und die Zweite im Mai 2022 mit einem Treibstoff- und Inflationszuschlag von 4,3 %. Die bevorstehende Preiserhöhung fällt mit im Schnitt 6,2 % (für den lokalen Versand) ähnlich aus.
Besonders betroffen von dieser Erhöhung sind Produkte, die als „Übergröße“ gelten. Hier werden die Preise überproportional angehoben. Deutschland ist davon jedoch gering betroffen, da die durchschnittliche Steigerung bei 2 % liegt und viele Größenbereiche von dieser Erhöhung ausgenommen sind. Andere Länder, wie Frankreich (3,2 %), werden jedoch stärker von der Erhöhung betroffen sein, da die Steigerungen hier deutlich über 5 % liegen.
Small and Light“ in Zukunft auch für Produkte bis 11 EUR möglich
In Frankreich, Italien und Spanien wird die Grenze von 11 € auf 12 € angehoben, in Deutschland von 10 € auf 11 € und im Vereinigten Königreich von 9 £ auf 10 £. Der Schwellenwert in den Niederlanden liegt bei 12 €, bei 140 skr in Schweden und 55 zł in Polen.
Diese Änderung soll das besonders günstige Versandprogramm für mehr Verkäufer zugänglich machen und gleichzeitig den gestiegenen Verkaufspreisen gerecht werden. Gleichzeitig werden jedoch auch die Versandgebühren für das Small and Light Programm angepasst.
Erhöhung um 7,9 % für Small and Light Sendungen
In Deutschland steigen diese Kosten durchschnittlich um 1,5 %, in Großbritannien jedoch um 15 %. Im Durchschnitt werden Verkäufer, die das Programm für besonders leichte und günstige Artikel nutzen, mit Erhöhungen von 7,9 % konfrontiert.
Monatliche Lagergebühren für FBA um 10 % erhöht
Ab dem 1. März 2023 wird Amazon die monatlichen Lagergebühren für alle Produkte in Standardgröße, mit Ausnahme von Gefahrgut, anpassen. Dies betrifft Artikel in Standardgröße (außer Schuhe, Bekleidung und Taschen) und die Gebühren werden von 27,82 € auf 30,60 € (+10 %) im Januar-September und 38,52 € auf 42,37 € (+10 %) erhöht. Diese Änderung wird sich erst im April 2023 auswirken. Die Gebühren für Gefahrgüter und Produkte in Übergröße bleiben jedoch unverändert.
Fortsetzung der Rabattaktion für Bekleidung und Accessoires
Ursprünglich war geplant, die Rabattaktion am 31. März 2023 zu beenden, jedoch hat Amazon nun beschlossen, das Programm für Artikel, die über Versand durch Amazon und Prime verkauft werden, fortzuführen. Produkte, die in den Kategorien Bekleidung und Accessoires verkauft werden, erhalten einen Rabatt von 7 % (vorher 15 %) auf die Verkaufsgebühr für den Teil des Gesamtverkaufspreises, der 45 € übersteigt. Im Bereich Schuhe und Handtaschen wird die Aktion jedoch zum 31. März 2023 beendet.
Neueinteilung der Verkaufskategorien
In einer Liste hat Amazon dargelegt, welche Produkte in Zukunft in welche Kategorien eingeteilt werden. Dies kann dazu führen, dass das Produkt in einer anderen Kategorie und somit mit einer anderen Verkaufsprovision berechnet wird.
Ab dem 15. Mai 2023 wird beispielsweise für Produkte der Kategorie Elektronik-Zubehör für Autos und Motorräder dieselbe prozentuale Verkaufsgebühr erhoben wie für Elektronik-Zubehör allgemein. Dies bedeutet, dass die prozentuale Verkaufsgebühr von einer Pauschalgebühr von 12 % auf 15 % für den Teil des Gesamtverkaufspreises von bis zu 100 € und 8 % für den Teil des Gesamtverkaufspreises über 100 € angehoben wird.
Für die Kategorie Fahrradzubehör gilt dann dieselbe Verkaufsgebühr wie für Sport- und Freizeitprodukte, was zu einer Änderung der prozentualen Verkaufsgebühr von 10 % auf 15 % führt.
Neue Größen- und Gewichtsklassen werden eingeführt
In Zukunft dürfen große und extragroße Umschläge deutlich schwerer sein, nämlich bis zu 960 g. Es wird auch eine neue Gewichtsklasse für Standardumschläge eingeführt, die bei 460 g liegen wird.
Zusätzlich werden Versandtarife für Sonderübergrößen eingeführt. Eine ASIN gilt als Sonderübergröße, wenn sie entweder über 31,5 kg wiegt, die längste Seite länger als 175 cm ist oder der Umfang 360 cm überschreitet.
Die Mindestverkaufsgebühr für Artikel, die als schwer und nicht sortierbar klassifiziert sind, wird bei 25 € liegen.
Sendungsgewicht, um die Versandkosten zu bestimmen
In Zukunft wird Amazon den jeweils höheren Wert von Stückgewicht oder Volumengewicht nutzen, um das Versandgewicht für alle Paketgrößen-Kategorien zu bestimmen. Eine Tabelle gibt an, welches Gewicht für welche Produkte zählt.
Das Volumengewicht wird in Kilogramm berechnet, indem Länge, Breite und Höhe in cm³ zusammengefasst und durch 5.000 geteilt werden.
Langzeitlagergebühr angepasst
Amazon bringt eine neue Anpassung für Artikel, die zwischen 271 und 330 sowie 331 und 365 Tagen gelagert werden. Die bisherige Langzeitlagergebühr wird in zwei verschiedene Alters-Bereiche unterteilt. Ab dem 15. Mai 2023 wird die Langzeitlagergebühr für Ware, die zwischen 331 und 365 Tagen in Logistikzentren gelagert wird, über alle Produktkategorien hinweg erhoben. Eine neue Stufe wird nun eingeführt für Ware, die zwischen 271 und 330 Tagen gelagert wird. Ausgenommen von dieser Änderung sind die Kategorien Bekleidung, Schuhe, Koffer, Rucksäcke & Taschen, Uhren und Schmuck. Seller sollten vor dem 15. Mai 2023 ihre Altbestände prüfen, da die Änderungen erstmals bei der Lagerbestandsprüfung am 15. Mai 2023 gelten. Die Langzeitlagergebühr ab 365 Tagen bleibt unverändert bei 320 € pro Kubikmeter und Monat.
Lagernutzungszuschlag
Amazon hat angekündigt, dass es ab dem 15. Mai 2023 einen Aufschlag für die Lagerung von Artikeln durch Seller einführen wird, die im Verhältnis zu ihren Verkäufen einen sehr hohen Lagerbestand in den Amazon Logistikzentren haben. Dieser Aufschlag basiert auf der Lagerauslastung und wird berechnet, indem das durchschnittliche tägliche Lagerbestandsvolumen in Kubikmeter durch das durchschnittliche tägliche Versandvolumen in Kubikmeter im Laufe der letzten 13 Wochen geteilt wird. Der Aufschlag wird am letzten Tag des Monats berechnet und auf die monatlichen Lagergebühren für den folgenden Monat angewendet. Dieser Aufschlag gilt nur für Lagerbestände, die in Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien gelagert werden und nicht für Artikel in den Kategorien Bekleidung, Schuhe oder Taschen fallen und nur bei einer Lagerauslastung von über 26 Wochen.
Deutliche Erhöhung der Gebühren für die Entsorgung und Rücknahme von Abfällen
Ab dem 1. Juli 2023 wird die Gebühr für die Rücksendung eines Artikels, auch bekannt als Remissionsgebühr, um etwa 20 % angehoben. Ebenso werden die Entsorgungsgebühren, die für das Vernichten von Artikeln im Lager anfallen, um etwa 25 % erhöht. Diese Änderungen werden sich erstmals im August 2023 auswirken.
Ermäßigungen für UK und neue FBA-Artikel
Für einen Zeitraum von einem Jahr wird Amazon einen Rabatt auf die Versandgebühren von der EU (Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) in das Vereinigte Königreich und umgekehrt anbieten. Dieser Rabatt gilt für alle ASINs (Amazon Standard Identification Number), die neu hinzugefügt werden und beträgt durchschnittlich 10 % (im Vergleich zu den früheren 5 %).
VAT Calculation Service geändert
Ab dem 30. Juni 2023 wird Amazon die Art und Weise ändern, wie prozentuale Verkaufsgebühren für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice berechnet werden. Bisher wurden die Verkaufsgebühren auf Basis des Bruttopreises berechnet, zukünftig wird jedoch nur noch der tatsächlich gezahlte Verkaufspreis als Grundlage für die Verkaufsgebühr genutzt. Diese Änderung gilt jedoch nicht für Werbeaktionen wie Blitzangebote, Gutscheine, Coupons, Gratisprodukte und rabattierte Produkte, von Amazon finanzierte Rabatte und exklusive Prime-Rabatte. Bei diesen Werbeaktionen werden weiterhin prozentuale Verkaufsgebühren auf den Gesamtverkaufspreis berechnet.