ViDA

ViDA – Die Revolution der Umsatzsteuer-Compliance in der EU

Die Reformen VAT in the Digital Age (ViDA) werden die Art und den Umgang von Unternehmen, Plattformen und Marktplätzen mit der Einhaltung der Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen innerhalb der EU und in die EU verändern. Erfahren Sie, was diese Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten, wie sie sich auf die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten auswirken und welche Schritte Sie unternehmen können, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Seien Sie auf ViDA vorbereitet:

Was ist VAT in the Digital Age (ViDA)?

Die Initiative VAT in the Digital Age (ViDA, zu Deutsch “Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter”) ist ein umfassendes Reformpaket der Europäischen Kommission, mit dem das Umsatzsteuersystem der EU modernisiert und verbessert werden soll. ViDA, das von 2025 bis 2035 umgesetzt werden soll, zielt darauf ab, die Einhaltung der Umsatzsteuerpflicht zu vereinfachen und sie für in der EU tätige Unternehmen effizienter zu gestalten.

Das Reformpaket konzentriert sich auf drei Hauptziele:

  • Digitale Berichterstattung in Echtzeit durch ein obligatorisches elektronisches Rechnungsstellungssystem.
  • Aktualisierte Umsatzsteuerregeln, die auf die Plattformökonomie zugeschnitten sind.
  • Eine zentrale Umsatzsteuerregistrierung für Unternehmen, die EU-weit an Verbraucher verkaufen.

Wichtige Änderungen: In Kraft und bevorstehend

Unternehmen und Plattformen müssen sich auf neue E-Invoicing-Systeme, digitale Meldepflichten und erweitere Umsatzsteuerpflichten einstellen:

  • Ab 2025 können die EU-Mitgliedstaaten nationale E-Invoicing-Systeme für inländische B2B-Transaktionen einführen.
  • Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen innerhalb der EU beginnt am 1. Juli 2030.
  • Ab 2030 werden Online-Marktplätze, die Kurzzeitvermietungen oder Personenbeförderungsdienste anbieten, unter die Regelung für „deemed suppliers“ fallen.
  • Die Umsatzsteuerpflicht wird auf Online-Händler aus Drittländern ausgedehnt, die über Marktplätze in der EU verkaufen.
  • Ab dem 1. Juli 2030 wird die EG-Verkaufsliste (ESL) für Intra-EU-Umsätze durch Echtzeit-Meldungen ersetzt.

Die aktuellen Fortschritte bei der Umsetzung von ViDA

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf für VAT in the Digital Age (ViDA). Im November 2024 einigte sich der Europäische Rat auf das Paket. Die ersten Änderungen traten mit der Annahme des Pakets Anfang 2025 in Kraft. Weitere Änderungen werden in den kommenden Jahren eingeführt.

Teil der Säule I von ViDA

Elektronische Rechnungsstellung / E-Rechnungspflicht (in Kraft ab Januar 2025)

Die EU-Mitgliedstaaten können nun nationale E-Invoicing-Systeme einführen, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich ist. Diese Systeme sind jedoch auf inländische B2B-Transaktionen beschränkt, d. h. sie gelten noch nicht für grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Dienstleistungen.

Zu den wichtigsten Neuerungen für Unternehmen gehören:

  • Obligatorische Annahme: Die Kunden sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen in Ländern mit einem nationalen E-Invoicing-Mandat zu akzeptieren.
  • Vereinfachte Ausstellung: Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen erfordert nicht mehr die Zustimmung des Kunden, wenn die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene vorgeschrieben ist.
E-Invoicing
Teil der Säule II von ViDA

Zentrale Umsatzsteuerregistrierung (Gültig ab Juli 2028)

Die Einführung der zentralen Umsatzsteuerregistrierung, die ursprünglich für Januar 2025 geplant war, ist auf Juli 2028 verschoben worden. Mit dieser Reform wird das Meldesystem des One-Stop-Shop Verfahrens (OSS) erweitert und die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (gemäß Artikel 194 der Umsatzsteuerrichtlinie) auf ausländische Unternehmen ausgeweitet, die grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen liefern.

Obwohl das Ziel der zentralen Registrierung darin besteht, die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften zu vereinfachen, indem die Notwendigkeit einer mehrfachen Registrierung in den EU-Mitgliedstaaten verringert wird, sind die Änderungen nicht ganz einfach. Der angenommene Vorschlag enthält optionale Maßnahmen für die einzelnen Mitgliedstaaten, was die vollständige Harmonisierung der Reverse-Charge-Vorschriften einschränkt. Infolgedessen müssen die Unternehmen bei grenzüberschreitenden Umsätzen die Anforderungen für eine Registrierung weiterhin von Fall zu Fall prüfen.

Single VAT Registration via OSS
Teil der Säule III von ViDA

Änderungen in der Plattform Ökonomie (Gültig ab Januar 2030)

Die Regelung für „deemed suppliers“ wird auf Online-Marktplätze ausgeweitet, die kurzfristige Vermietungen von Wohnungen (bis zu 30 Tagen) oder Personenbeförderungsdienste anbieten. Ab Juli 2028 werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Bestimmungen der dritten Säule freiwillig vor dem verbindlichen Termin umzusetzen.

Der neu angenommene Kompromissvorschlag enthält auch Ausnahmen, die sich insbesondere auf den Steuerstatus des eigentlichen Dienstleistungserbringers beziehen und die ab 2025 geltenden Regeln für EU-Kleinunternehmen berücksichtigen. Es wird erwartet, dass Länder wie Spanien diese Bestimmungen vorzeitig übernehmen werden. Ab Januar 2030 werden die neuen Vorschriften EU-weit verbindlich sein.

Das zweite Element dieses Pakets betrifft die Ausdehnung der Regelung für „deemed suppliers“ auf Online-Händler mit Sitz in Drittländern. Bislang waren Online-Marktplätze nur bei B2C-Umsätzen mehrwertsteuerpflichtig. Künftig wird diese Regelung auch für B2C- und B2B-Umsätze gelten, die von Online-Händlern aus Drittländern getätigt werden, die Waren in der EU über einen Online-Marktplatz verkaufen.

Changes in the Platform Economy

Das kommt auf Marktplätze und Plattformen zu

Die von der EU geplante Reform soll Steuerlücken schließen, Wettbewerbsverzerrungen ausgleichen sowie Registrierungs- und Meldeaufwände für Händler reduzieren. Marktplätze und Plattformen müssen sich allerdings zahlreichen neuen Aufgaben stellen.

Mehraufwand durch Ausweitung der Marktplatzhaftung:

Sie sind verantwortlich für

  • die buchhalterische Erfassung und korrekte steuerliche Zuordnung auch von innereuropäischen Transaktionen,
  • die buchhalterische Erfassung von Umlagerungen in Warenlager,
  • die eingangsseitige Erfassung der Händlerrechnung und ausgangsseitig das Ausstellen von Belegen für den Käufer,
  • die Berechnung, das Einziehen und die Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer an die zuständige Finanzbehörde,
  • umfangreiche, zusätzliche Meldepflichten im OSS oder über lokale Meldungen.

Steuerhaftung auch für inner-europäische Transaktionen:

Sie übernehmen vom Händler

  • die Verantwortung, die länderspezifisch geltenden Steuersätze anzuwenden,
  • die Prüf- und Dokumentationsverpflichtungen (für zum Beispiel USt-IDNr.-Prüfung, Gelangensnachweise etc.).

Notwendigkeit des Datenabgleichs von Order und Payment:

Sie kontrollieren

  • den Datenabgleich von Bestellung und Zahlung, um die korrekte Steuerbemessungsgrundlage ermitteln zu können.

Meldeverpflichtungen:

Sie erstellen

  • elektronische Rechnungen für die B2B-Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen) Ihrer Händler,
  • Echtzeit-Meldungen aller grenzüberschreitenden und eventuell nationalen B2B-Transaktionen.

So bereiten Sie sich vor

Unsere CheckOut-Integration ClearVAT bietet ein grenzfreies Verkaufserlebnis bei Bestellungen innerhalb der EU und übernimmt alle steuerlichen Pflichten.

Sie wollen mehr erfahren? Senden Sie uns Ihre Anfrage.