E-Invoicing, Newsroom, Umsatzsteuer | 30. November 2022

Spanien führt das E-Invoicing Verfahren ein

Trend zum E-Invoicing in der EU setzt sich auch in Spanien fort von

ESP Digitalisierung fordert Wirtschaft
ESP Digitalisierung fordert Wirtschaft

Spaniens Gesetzgebung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das gezielt zur Förderung von Unternehmensgründungen und -Entwicklung gedacht ist. Es handelt sich aber nicht nur um ein Steuergesetz, sondern vielmehr um ein Gesetz, das die spanischen Unternehmen und einzelne Branchen stärken soll.

Worauf zahlen die Maßnahmen ein?

  • Unternehmensgründungen zu beschleunigen
  • Vereinfachung der Regularien, vorwiegend im Hinblick auf Geschäftsentwicklungen und -Aktivitäten
  • Bessere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Eine der Maßnahmen, die mit diesem neuen Gesetz beschlossen wurden, ist die obligatorische Anwendung des E-Invoicing. Ein wichtiger Schritt für Spanien, zumal das bisherige E-Invoicing freiwillig war – außer in Ausnahmefällen im B2G-Bereich.

Das neue Gesetz sieht vor, dass im B2B-Sektor – Unternehmen wie Freelancer – in ihren Geschäftsbeziehungen auf elektronische Rechnungen umstellen. Soll heißen, dass E-Invoices fortan ausgestellt, versendet, aber auch empfangen werden müssen.

Weitere Leitlinien werden erwartet

Wie genau diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen, bleibt abzuwarten: Die Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsordnung, die zeitnah erwartet wird, soll weitere Anleitungen für das neue Rechnungsstellungsverfahren enthalten.

Diese Verordnung ist auch deshalb von Bedeutung, weil mit ihr die Frist für das Inkrafttreten der E-Invoicing Pflicht beginnt – für Unternehmen wie Freelancer, deren Jahresumsatz die Marke von 8 Mio. EUR knackt, gilt diese Vorschrift nach einem Jahr ab Bekanntmachung der Verordnung. Für alle anderen Unternehmen und Freelancer tritt sie 24 Monate nach Veröffentlichung in Kraft.

Die Verordnung wird mit Spannung erwartet, auch, weil in Spanien eine rege Debatte darüber geführt wird, was als E-Invoice akzeptiert werden kann. Vor allem, ob ein PDF-Dokument als E-Invoice gesehen wird, ist Gegenstand von kontroversen Diskussionen in den Medien.

Vor wenigen Jahren erst hat Spanien die verbindliche Vorschrift abgeschafft, die Rechnungen ein bestimmtes Format abverlangte, um als elektronisch zu gelten.

Auswirkungen auf Technologieunternehmen

Im Hinblick auf E-Invoicing bei Technologieunternehmen wie Plattformbetreibern sieht das Gesetz vor, dass diese eine systemunabhängige Kompatibilität gewährleisten müssen: Die Anwender sollten jederzeit und problemlos ihre E-Rechnungen lesen, kopieren, herunterladen oder drucken können. Zudem müssen sie in der Lage sein, sich mit den Systemen der spanischen Finanzbehörden zu verbinden. Ferner wird ihnen auferlegt, dafür Sorge zu tragen, dass die Integrität, die Aufbewahrung, die Zugänglichkeit, die Lesbarkeit, die Rückverfolgbarkeit und die Unveränderbarkeit der Rechnungsaufzeichnungen gewährleistet werden.

Gerade Unternehmen, die Rechnungsdienste anbieten, rechnen mit einem enormen Mehraufwand, um diese neuen Vorschriften einzuhalten und zu adaptieren.

Kurzum, es ist denkbar, Unternehmen im Zuge der neuen Verordnung dazu zu verpflichten, E-Invoices auszustellen, ohne eine Rechnungsausstellungssoftware zu verwenden. Die Authentizität des Dokuments muss gewährleistet sein.

Erwägungen der EU

Vorerst gilt es abzuwarten, wie diese Anordnung zur Umsetzung genau aussehen wird. In Spanien wird diese vom Handel mit großer Spannung erwartet.

Eine weitere Frage, die sich stellt, ist, wie sich die E-Invoice in den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter einfügt. Für Unternehmen ist es wichtig, inwieweit die regionalen Regelungen eine Spaltung der Märkte ggf. begünstigen. Daher wird zwangsläufig die Harmonisierung oder sogar ein Konsens auf EU-Ebene unerlässlich sein.

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