Zum 01.01.2024 erlebe die Schweiz eine bedeutende Wende in ihrer Handelspolitik. Aufgrund eines Parlamentsentscheids vom 2. Februar 2022, werden keine Industriezölle mehr für die Einfuhr von Industrieprodukten erhoben, wodurch das Land auf Einnahmen in Höhe von ca. 600 Millionen Schweizer Franken jährlich verzichtet. Diese bahnbrechende Reform betrifft eine Vielzahl von Produkten, einschließlich Konsumgüter, Rohstoffe, Halbfabrikate und Maschinen, während Zölle auf Agrarprodukte weiterhin bestehen.
Überwindung der Hochpreisinsel
Die Initiative zur Abschaffung der Industriezölle ist ein strategischer Schachzug gegen das Phänomen der „Hochpreisinsel Schweiz“. Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse, welche zu überhöhten Preisen führten, werden nun durch das im Dezember 2017 eingeführte Maßnahmenpaket „Importerleichterungen“ des Bundesrats adressiert. Mit dem definitiven Inkrafttreten der Änderungen am 1. Januar 2024, konzentriert sich die Schweiz darauf, den Handel zu liberalisieren und die Wirtschaft zu stärken. Von der Neugestaltung sind hauptsächlich die Zollabgaben der Zollkapitel 25–97 betroffen, mit Ausnahme spezifischer Agrarprodukte.
Effizienz durch Vereinfachung
Die Reform ist nicht nur ein Schritt zur finanziellen Entlastung, sondern auch ein Meilenstein in der Vereinfachung des Zolltarifs. Die Anzahl der Tares-Tarifpositionen wird von 9114 auf 7511 reduziert, was eine bedeutende Effizienzsteigerung verspricht und zu einer jährlichen Kosteneinsparung von 125 Millionen Franken beitragen soll. Im Zuge des Transformationsprojekts DaziT des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, wird auch das neue Verzollungssystem Passar eingeführt, das die Prozesse bei der Einfuhrzollanmeldung optimiert.
Anpassungen für den Schweizer Markt
Für lokale Unternehmen bedeutet die Umstellung, dass sie sich auf eine neue Zolltarifnummerierung einstellen müssen. Diese Veränderung folgt auf die HS-Revision 2022 und erfordert eine frühzeitige Anpassung, um die Kontinuität in der Zollabwicklung sicherzustellen. Ein praktisches Beispiel für die Vereinfachung betrifft Druckminderventile; ab 2024 wird bei der Zollklassifizierung nicht mehr nach Material differenziert, was die Prozesse vereinfacht und die administrative Last für die Unternehmen reduziert.
Vorbereitung auf die Zukunft
Diese Reformen fordern die Unternehmen auf, sich proaktiv auf die geänderten Bedingungen einzustellen. Durch rechtzeitige Vorbereitung auf die neuen Zolltarifnummern können sie gewährleisten, dass ihre Zollanmeldungen auch nach dem 1. Januar 2024 effizient und problemlos im E-DEC- oder Passar-System bearbeitet werden. Die Anpassungen im Zolltarif sind ein klarer Aufruf an den Markt, sich für ein neues Zeitalter des Handels zu rüsten und die Chancen, die sich aus diesen Veränderungen ergeben, voll zu nutzen.