E-Commerce, Newsroom | 24. Januar 2023

Bundeskartellamt ermittelt gegen PayPal

Das Bundeskartellamt hat PayPal ins Visier genommen und ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. von

Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“.

Nutzungsbedingungen von PayPal im Fokus

Die Nutzungsbedingungen von PayPal besagen, dass Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn die Kunden eine andere Zahlungsmethode als PayPal wählen, und dass Händler keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen dürfen. Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Auswirkungen auf den Wettbewerb und Verbraucherinteressen

Die Verkäuferinnen und Verkäufer werden dadurch gehindert, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen. Dadurch können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.

Nach Marktstudien ist PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. PayPals Standardgebühr beträgt in Deutschland gemäß PayPals Preisliste derzeit 2,49 – 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zzgl. 34–39 Cent pro Zahlung.

Das Bundeskartellamt wird nun prüfen, wie viel Marktmacht PayPal hat und ob Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Sollten sich die Vorwürfe als wahr herausstellen, könnten sehr empfindliche Strafen auf PayPal zukommen.

Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Sehr wahrscheinlich ist es, dass das Bundeskartellamt bei einem Verstoß gegen das Missbrauchsverbot harte Strafen verhängen wird, um den Wettbewerb auf dem Markt zu schützen und die Verbraucherinteressen zu wahren.

PayPal bereits in der Vergangenheit von Behörden ins Visier genommen

Es gab zuvor ähnliche Vorwürfe in anderen Ländern, insbesondere in den USA. In Europa wurden PayPal bereits Bußgelder in Höhe von mehreren Millionen Euro auferlegt, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben sollen.

Besonders im E-Commerce wird mit regem Interesse beobachtet, wie sich das aktuelle Verfahren entwickelt und welche Auswirkungen es auf PayPal und den Markt für Online-Zahlungen hat. Es ist jedoch klar, dass das Bundeskartellamt seine Arbeit tun muss, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb auf dem Markt nicht beeinträchtigt wird und die Verbraucherinteressen geschützt werden.

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