Newsroom, Umsatzsteuer | 29. Mai 2026

Neue BMF-Formulare für Plattformbetreiber: Was Online-Marktplätze jetzt wissen müssen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 20. Mai 2026 zwei neue Formularvordrucke für Betreiber elektronischer Schnittstellen veröffentlicht – die Muster USt 1 TK und USt 1 TL. Die aktualisierten Formulare ersetzen die Vorgängerversionen vom Dezember 2024 und betreffen die Haftung von Plattformbetreibern nach § 25e UStG. Für Online-Marktplätze und andere digitale Plattformen bedeutet dies: Handlungsbedarf besteht jetzt. von

Einleitung & Problembeschreibung

Online-Marktplätze und Betreiber digitaler Plattformen stehen seit Jahren im Fokus der Finanzbehörden. Die Digitalisierung des Handels hat neue steuerliche Risiken geschaffen: Händler, die über Plattformen verkaufen, zahlen ihre Umsatzsteuer nicht immer korrekt – oder gar nicht. Die Folge: Der Gesetzgeber hat Plattformbetreiber zunehmend in die Pflicht genommen, nicht nur als Intermediäre, sondern als Haftungssubjekte.

Was sind die neuen Formulare USt 1 TK und USt 1 TL?

Am 20. Mai 2026 veröffentlichte das BMF zwei neue Formularvordrucke, die die bisherigen Versionen vom Dezember 2024 ablösen. Das Muster USt 1 TK regelt die Haftung des Plattformbetreibers für nicht abgeführte Umsatzsteuer durch auf der Plattform tätige Händler (§ 25e UStG). Das Muster USt 1 TL betrifft Sachverhalte, in denen ein als Nichtunternehmer registrierter Akteur tatsächlich unternehmerisch tätig ist – und der Plattformbetreiber dies nicht erkannt hat.

Warum ist die Plattformhaftung nach § 25e UStG so relevant?

Nach § 25e UStG haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Umsatzsteuer eines Händlers – sofern er keine ausreichenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Die Haftungsregelung greift insbesondere dann, wenn der Betreiber keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers geprüft oder keine Bescheinigung über dessen steuerliche Registrierung eingeholt hat. Die neuen Formulare präzisieren, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung ausgelöst wird – und wann sie abgewendet werden kann.

Welche Pflichten entstehen für Marktplatzbetreiber?

Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass alle auf ihrer Plattform tätigen Händler korrekt steuerlich erfasst sind. Konkret bedeutet das: regelmäßige Validierung der USt-IdNr., Einholung und Aufbewahrung steuerlicher Bescheinigungen sowie eine lückenlose Dokumentation aller Prüfschritte. Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem die Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a UStG für bestimmte Umsätze – Plattformbetreiber werden dabei umsatzsteuerlich wie eigenständige Händler behandelt.

Was müssen betroffene Unternehmen jetzt tun?

Angesichts der neuen Formulare sollten Marktplatzbetreiber ihre internen Compliance-Prozesse umgehend überprüfen. Bestehende Vereinbarungen mit Händlern sind auf Konformität mit den aktualisierten Anforderungen zu prüfen. Besonderes Augenmerk gilt der Identifikation von Händlern, die möglicherweise als Nichtunternehmer registriert sind, aber tatsächlich gewerblich handeln – genau der Sachverhalt, den das neue Muster USt 1 TL adressiert.

Wie kann eClear helfen?

Die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Compliance-Anforderungen für Plattformbetreiber erfordert leistungsfähige, automatisierte Prozesse. Unser Tool zur Validierung von USt-IdNrn. und zur steuerlichen Überprüfung von Händlern unterstützt Marktplatzbetreiber dabei, Haftungsrisiken nach § 25e UStG systematisch zu minimieren – mit revisionssicherer Dokumentation und automatisierter Massenverarbeitung.

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Fazit

Die neuen BMF-Formulare USt 1 TK und USt 1 TL sind kein bürokratischer Formalismus – sie sind ein deutliches Signal, dass der Gesetzgeber die Haftung von Plattformbetreibern ernst nimmt und weiter schärft. Online-Marktplätze, die ihre Compliance-Prozesse jetzt nicht anpassen, riskieren erhebliche Steuernachforderungen. Wer hingegen systematisch und automatisiert vorgeht, schützt sich vor Haftungsrisiken und schafft die Grundlage für nachhaltiges Wachstum im digitalen Handel.