E-Commerce, Newsroom | 7. Dezember 2022

Kroatien: Euro wird zum 01.01.2023 eingeführt

Mit Beginn des nächsten Jahres erweitert sich der Euro-Raum um ein neues, und damit 20. Mitglied: Kroatien führt ab dem 01.01.2023 den EURO ein. von

Die kroatische Kuna wird ersetzt
Die kroatische Kuna wird ersetzt

Grundlage für die Entscheidung ist der am 01.06.2022 vorgestellte Konvergenzbericht. Kroatien habe auf dem Weg zur Einführung des Euro einen wichtigen Schritt nach vorn getan, erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Sie sagte weiter: „Durch die Einführung des Euro in Kroatien wird auch der Euro gestärkt. Zwanzig Jahre nach der Einführung der ersten Banknoten ist der Euro zu einer der weltweit wichtigsten Währungen geworden und hat die Lebensgrundlagen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten Union verbessert. Der Euro ist ein Symbol der europäischen Stärke und Einheit. Meinen Glückwunsch an Kroatien!“.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, lobte die große Leistung Kroatiens, das weniger als ein Jahrzehnt nach dem EU-Beitritt die gemeinsame Währung Europas einführen kann.

Der Konvergenzbericht 2022 bewertet auch die Fortschritte Bulgariens, Tschechiens, Kroatiens, Ungarns, Polens, Rumäniens und Schwedens im Hinblick auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet. Diese sieben Mitgliedstaaten gehören nicht dem Euro-Währungsgebiet an, sind aber rechtlich verpflichtet, den Euro einzuführen. Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • lediglich Kroatien und Schweden erfüllen das Kriterium der Preisstabilität;
  • alle Mitgliedstaaten erfüllen das Kriterium solider öffentlicher Finanzen, mit Ausnahme Rumäniens, bei dem es sich um den einzigen Mitgliedstaat handelt, der einem Defizitverfahren unterliegt;
  • Bulgarien und Kroatien erfüllen beide das Wechselkurskriterium;
  • Bulgarien, Kroatien, Schweden und Tschechien erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze.

In dem Bericht wurde festgestellt, dass Kroatien die vier nominalen Konvergenzkriterien erfüllt und seine Rechtsvorschriften uneingeschränkt mit den Anforderungen des Vertrags und den Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken/der EZB vereinbar sind.

Einführung des Euro in Kroatien

Nach ihrer Bewertung und unter Berücksichtigung der weiteren Faktoren, die für die wirtschaftliche Integration und Konvergenz von Bedeutung sind, etwa Zahlungsbilanzentwicklungen und die Integration der Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkte, ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Kroatien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Sie hat daher auch Vorschläge für einen Beschluss des Rates und eine Verordnung des Rates über die Einführung des Euro in Kroatien angenommen. Der Rat wird die endgültigen Beschlüsse über die Einführung des Euro in Kroatien in der ersten Julihälfte 2023 nach Beratungen in der Eurogruppe und im Europäischen Rat sowie nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der EZB fassen.

Der Bericht stellt einen entscheidenden und historischen Schritt auf dem Weg Kroatiens zur Einführung des Euro dar.

 

Die neuen kroatischen Euro und Cent Münzen

Gesamtbewertung der Bereitschaft

In dem Bericht wird auch festgestellt, dass in allen untersuchten, nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten mit Ausnahme Kroatiens die nationalen Rechtsvorschriften im Währungsbereich nicht in vollem Umfang mit den WWU-Rechtsvorschriften und den Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken/der EZB vereinbar sind.

Die Kommission prüfte auch weitere im Vertrag genannte Faktoren, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeit der Konvergenz berücksichtigt werden sollten. Diese Analyse ergab, dass die untersuchten Mitgliedstaaten insgesamt gut wirtschaftlich und finanziell in die EU integriert sind. Einige von ihnen sind jedoch immer noch anfällig gegenüber makroökonomischen Störungen und/oder müssen noch einige Herausforderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des institutionellen Rahmens meistern, da ansonsten Risiken für die Nachhaltigkeit des Konvergenzprozesses drohen könnten.

Mit der wirksamen Umsetzung der in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen dargelegten Reformen und Investitionen werden die wichtigsten makroökonomischen Herausforderungen angegangen. Im Falle Ungarns und Polens werden diese Pläne derzeit von der Kommission geprüft, um sicherzustellen, dass alle Bewertungskriterien erfüllt sind.

Hintergrund

Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates über die Erfüllung der Voraussetzungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet durch einen Mitgliedstaat.

Der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission ist vom Konvergenzbericht der EZB getrennt, wird aber parallel dazu veröffentlicht. Konvergenzberichte werden alle zwei Jahre veröffentlicht oder auf besonderen Antrag eines Mitgliedstaats zur Bewertung seiner Aussichten auf einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet (wie im Jahr 2013 im Falle Lettlands) erstellt. Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks sind rechtlich verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. Dänemark, das im Vertrag von Maastricht eine Opt-out-Regelung ausgehandelt hat, fällt daher nicht unter den Bericht.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der anschließenden wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 auf die Ergebnisse des Konvergenzberichts 2022 waren signifikant; die Auswirkungen, die die im Februar 2022 begonnene Invasion Russlands in die Ukraine auf die für die Erstellung des Berichts verwendeten historischen Daten hatte, waren jedoch begrenzt. In den Wirtschaftsprojektionen für 2022 und 2023, die von der Kommission am 16. Mai 2022 veröffentlicht wurden (Frühjahrsprognose 2022 der Kommission) und zur Bewertung der Nachhaltigkeit der Konvergenz herangezogen werden, wird vollumfänglich festgehalten, in welchem Umfang die Indikatoren für die wirtschaftliche Konvergenz von der durch die militärische Aggression Russlands ausgelösten Krise sowie von anderen laufenden wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst werden.

Quelle: ec.europa.eu

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