Umsatzsteuer in Norwegen

Willkommen zu unserem Leitfaden zur Umsatzsteuer in Norwegen! Informieren Sie sich über Geschichte, Steuersätze, Registrierung, grenzüberschreitende Transaktionen, Verpflichtungen für Waren und Dienstleistungen, Rechnungsstellung und Meldepflichten sowie regionale Besonderheiten. Eine umfassende Ressource für Unternehmer, Steuerfachleute und alle, die sich für die norwegische Umsatzsteuer interessieren.

Die Umsatzsteuer wurde 1970 in Norwegen eingeführt, um das Besteuerungsverfahren zu straffen und die Steuerbasis zu verbreitern. Das Umsatzsteuersystem wird in erster Linie durch das Umsatzsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven) von 2009 geregelt, das die vorherige Umsatzsteuergesetzgebung von 1969 ersetzt. Darüber hinaus enthalten die Umsatzsteuerverordnungen (Merverdiavgiftsforskriften) weitere Einzelheiten und Anleitungen zur Anwendung der Umsatzsteuerregeln.

Die norwegische Steuerverwaltung (Skatteetaten) ist die für die Verwaltung und Erhebung der Umsatzsteuer im Lande zuständige Behörde. Diese Regierungsbehörde stellt sicher, dass die Unternehmen die USt.-Vorschriften einhalten, indem sie die Registrierung überwacht, Hinweise zur Einhaltung der Vorschriften gibt und Strafen bei Nichteinhaltung verhängt. Die norwegische Steuerverwaltung ist auch für die Bearbeitung von Umsatzsteuererstattungen, die Bearbeitung von Umsatzsteuererklärungen und die Weitergabe relevanter Informationen an die Steuerzahler zuständig.

Umsatzsteuersätze

Um sicherzustellen, dass Sie das norwegische Umsatzsteuersystem einhalten, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig auf der Website der norwegischen Steuerverwaltung über die neuesten Mehrwertsteuersätze und -vorschriften zu informieren.

Normalsatz (Ordinær sats): 25%

Der Standardumsatzsteuersatz in Norwegen beträgt 25 %. Dieser Satz gilt für die Mehrzahl der im Land verkauften Waren und Dienstleistungen. Einige Beispiele für Waren und Dienstleistungen, die dem MwSt-Normalsatz unterliegen, sind:

  • Elektronik und Haushaltsgeräte
  • Kleidung und Schuhe
  • Möbel und Wohnaccessoires
  • Autoteile und Zubehör
  • Professionelle Dienstleistungen

Reduzierter Satz (Redusert sats): 15% & 12%

Auf Lebensmittel wird in Norwegen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 15 % angewandt. Der ermäßigte Satz gilt für die meisten Lebensmittel und Getränke, mit Ausnahme von alkoholischen Getränken und Tabakwaren, für die der normale Umsatzsteuersatz von 25 % gilt. Einige Beispiele für Artikel, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, sind:

  • Frisches Obst und Gemüse
  • Fleisch- und Geflügelprodukte
  • Molkereiprodukte
  • Alkoholfreie Getränke

Niedriger Satz: 12%

Der niedrige Umsatzsteuersatz von 12 % gilt in Norwegen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Diese Waren und Dienstleistungen sind in der Regel mit Tourismus, Kultur und Transport verbunden. Beispiele für Gegenstände, die dem niedrigen Umsatzsteuersatz unterliegen, sind:

  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Bus-, Bahn- und Fährtickets)
  • Hotelübernachtungen und andere kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen
  • Kulturelle Veranstaltungen, z. B. Kino-, Theater- und Konzertkarten
  • Eintritt in Museen, Galerien und Vergnügungsparks

Umsatzsteuerbefreiungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind in Norwegen von der Umsatzsteuer befreit, darunter Gesundheits-, Bildungs-, Sozial- und Finanzdienstleistungen. Eine vollständige Liste der Umsatzsteuerbefreiungen finden Sie auch hier.

Umsatzsteuerregistrierung

Registrierungsanforderungen

Online-Händler müssen sich in Norwegen für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz 50.000 NOK (etwa 5.000 €) übersteigt. Für nicht etablierte Unternehmen gelten möglicherweise andere Schwellenwerte. Daher sollten Sie sich unbedingt über die Leitlinien der norwegischen Steuerverwaltung zur Umsatzsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen informieren.

Schritte zur MwSt-Registrierung

  1. Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren lassen müssen: Prüfen Sie, ob Ihr Jahresumsatz die Registrierungsschwelle überschreitet (50.000 NOK für inländische Online-Händler und spezifische Schwellenwerte für nicht etablierte Unternehmen).
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen: Bereiten Sie Ihre Geschäftsdokumente vor, einschließlich der Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens, der Satzung und des Nachweises der Geschäftstätigkeit.
  3. Beantragen Sie eine Unternehmensnummer: Wenn Ihr Unternehmen noch keine Unternehmensnummer hat, müssen Sie eine solche beim Brønnøysund Register Centre beantragen.
  4. Reichen Sie Ihren Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung ein: Füllen Sie das Formular für die Umsatzsteuerregistrierung (RF-0002) aus, das Sie auf der Website der norwegischen Steuerverwaltung finden.
  5. Warten Sie die Bestätigung ab: Nach Einreichung Ihres Antrags auf MwSt.-Registrierung wird die norwegische Steuerverwaltung Ihren Antrag bearbeiten und eine MwSt.-Registrierungsnummer erteilen.
  6. Aktualisieren Sie Ihr Buchhaltungssystem: Sobald Sie Ihre MwSt.-Registrierungsnummer haben, aktualisieren Sie Ihr Buchhaltungssystem, um die MwSt.-Berechnungen auf Ihren Rechnungen und anderen finanziellen Transaktionen zu berücksichtigen.

Wichtige Fristen

Die MwSt-Registrierung sollte so schnell wie möglich erfolgen, sobald die Registrierungsschwelle überschritten ist. Eine verspätete Registrierung kann zu Strafen und Zinsbelastungen führen. Außerdem müssen registrierte Online-Händler ihre MwSt-Erklärungen elektronisch über das Altinn-Portal einreichen. Die Häufigkeit der Meldungen hängt vom Umsatz des Unternehmens ab:

Monatlich: für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Million NOK (ca. 100.000 €)

Zweimonatlich: für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1 Million NOK

USt. auf grenzüberschreitende Umsätze

Einfuhr von Waren

Bei der Einfuhr von Waren nach Norwegen müssen Unternehmen und Privatpersonen die Mehrwertsteuer bei den norwegischen Zollbehörden anmelden und abführen. Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach der Art der eingeführten Waren und entspricht in der Regel dem in Norwegen geltenden Standard-, ermäßigten oder Nullsatz. Der Importeur ist für die Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich, die in der Regel auf der Grundlage des Zollwerts der Waren zuzüglich etwaiger Zollgebühren und anderer Steuern berechnet wird. Ausführliche Informationen über die Einfuhr von Waren und die damit verbundenen Mehrwertsteuerpflichten finden Sie auf der Website des norwegischen Zolls.

Ausfuhr von Waren

Für Unternehmen, die Waren aus Norwegen an Kunden außerhalb des Landes exportieren, kann ein MwSt.-Nullsatz gelten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um in den Genuss des MwSt-Nullsatzes zu kommen, müssen die Waren physisch von Norwegen aus an einen Bestimmungsort außerhalb des norwegischen MwSt-Gebiets befördert oder versandt werden. Außerdem muss der Lieferant ordnungsgemäße Unterlagen als Nachweis für die Ausfuhr aufbewahren, z. B. Kaufverträge, Transportdokumente und Zollerklärungen.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen hängt es vom Ort der Besteuerung ab, ob die norwegische Umsatzsteuer Anwendung findet. Die allgemeine Regel lautet, dass die Umsatzsteuerschuld dem Standort des Kunden folgt. In einigen Fällen müssen norwegische Unternehmen, die Dienstleistungen an Kunden außerhalb Norwegens erbringen, keine norwegische Umsatzsteuer berechnen. Je nach Art der Dienstleistung und dem Status des Kunden (z. B. ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt) gelten jedoch besondere Regeln.

Warenlieferungen und Dienstleistungen

B2B

Bei B2B-Geschäften mit Waren und Dienstleistungen ist es wichtig, das Reverse-Charge-Verfahren zu verstehen. Dieses Verfahren verlagert bei grenzüberschreitenden Umsätzen zwischen Unternehmen die Verantwortung für die Abrechnung der Umsatzsteuer vom Verkäufer auf den Käufer.

Umsatzsteuerregistrierung und -einhaltung für B2B-Transaktionen

Vergewissern Sie sich, dass beide an dem Geschäft beteiligten Parteien für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, und wenn das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, sollte der Käufer die Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuererklärung ausweisen.

B2C

Bei B2C-Geschäften müssen Online-Händler die Umsatzsteuer von ihren Kunden einziehen und an die norwegische Steuerverwaltung abführen. Die VOEC-Regelung (VAT on E-Commerce) vereinfacht diesen Prozess für ausländische Online-Händler, die Waren von geringem Wert (unter 3.000 NOK) an norwegische Verbraucher verkaufen.

VOEC-Regelung für B2C-Transaktionen

Die VOEC-Regelung ermöglicht es Online-Händlern, die Umsatzsteuer über ein vereinfachtes Online-Portal zu registrieren, zu melden und abzuführen. Erfahren Sie mehr über die VOEC-Regelung und ihre Vorteile.

Umsatzsteuerregistrierung und -einhaltung für B2C-Transaktionen

Für Waren mit einem Wert von mehr als 3.000 NOK sollten Online-Händler die Umsatzsteuer im Rahmen des Standard-Umsatzsteuer-Meldeverfahrens erheben und abführen.

Anforderungen an Rechnungen und Berichte

Rechnungsstellungsanforderungen

In Norwegen müssen Unternehmen gemäß dem Umsatzsteuergesetz (VAT) strenge Anforderungen an die Rechnungsstellung erfüllen. Die norwegischen Steuerbehörden verlangen, dass Rechnungen Angaben wie das Ausstellungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer, Lieferanten- und Kundeninformationen, eine Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, die Menge, den Preis, den Umsatzsteuersatz und den geschuldeten Gesamtbetrag enthalten. Weitere Einzelheiten zu den Anforderungen an die Rechnungsstellung finden sich im norwegischen Umsatzsteuergesetz, insbesondere in § 5–1 und § 5–2 (Lovdata).

E-Invoicing

Norwegen hat die europäische E-Invoice-Norm EN 16931 eingeführt, die an die bestehende norwegische E2B-Norm angepasst wurde. EHF (Elektronisk Handelsformat) und Peppol BIS (Business Interoperability Specification) sind die beiden Dokumentenformate, die norwegische öffentliche Einrichtungen empfangen können müssen. Beide basieren auf UBL (Universal Business Language). Um Peppol BIS-Nachrichten zu empfangen, ist lediglich eine Verbindung zu einem Peppol Access Point Provider erforderlich. Um EHF-Rechnungen zu empfangen, müssen die Empfänger bei ELMA (Elektronisk mottakaradresseregister) registriert sein.

EHF wird ausschließlich zwischen norwegischen Organisationen verwendet. Inzwischen wird das populärere Peppol-BIS-Format sowohl für grenzüberschreitende als auch für nationale Transaktionen verwendet.

Umsatzsteuerliche Meldepflichten

In Norwegen tätige Unternehmen müssen die Umsatzsteuer zweimonatlich melden, es sei denn, ihr Jahresumsatz liegt unter 1 Mio. NOK; in diesem Fall können sie halbjährlich melden. Die Umsatzsteuererklärungen müssen elektronisch über das Altinn-Portal eingereicht werden. Die Zahlung sollte innerhalb der auf dem Steuererklärungsformular angegebenen Frist an die Steuerbehörden erfolgen. Die Nichteinhaltung der USt.-Meldepflichten kann zu Strafen führen.

Regionale Umsatzsteuerbesonderheiten

Svalbard, früher bekannt als Spitzbergen, und Jan Mayen sind zwei abgelegene Gerichtsbarkeiten Norwegens mit besonderem USt.-Status. Sie sind die einzigen integrierten Teile Norwegens, die nicht den Bezirken zugeordnet sind. Für Umsatzsteuerzwecke werden sie nicht als Teil von Norwegen betrachtet.

Svalbard

Svalbard unterhält aufgrund des Svalbard-Vertrags ein eigenes Wirtschafts- und Steuersystem. Dieser Vertrag befreit die Inselgruppe vom norwegischen Umsatzsteuersystem. Infolgedessen unterliegen Waren und Dienstleistungen, die auf Svalbard geliefert werden, nicht der Umsatzsteuer, und Unternehmen, die auf Svalbard tätig sind, müssen keine Umsatzsteuer berechnen, einziehen oder ausweisen.

Jan Mayen

Jan Mayen hat, wie Svalbard, kein Umsatzsteuersystem. Norwegische Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors müssen die norwegische Umsatzsteuer melden und abführen, wenn sie steuerpflichtige Dienstleistungen sowohl von Svalbard als auch von Jan Mayen beziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mehr zur Umsatzsteuer