Umsatzsteuer in der Schweiz
Alles, was Händler
wissen müssen

Für Online-Unternehmen, die auf diesem Markt wachsen wollen, ist es wichtig, das Schweizer Umsatzsteuersystem zu verstehen. Dieser Leitfaden bietet Einblicke in die Geschichte der Schweizer Umsatzsteuer, die Steuersätze, Ausnahmen, die Registrierung und die Compliance.

Die einzigartige Umsatzsteuerlandschaft der Schweiz bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen. Wir erläutern Ihnen alles, was Sie über die Geschichte der Umsatzsteuer, die Steuersätze, die Befreiungen, die Registrierung und die Einhaltung der Vorschriften wissen müssen, und vermitteln Ihnen wertvolle Erkenntnisse für Ihren Erfolg auf dem Schweizer Markt.

Im Jahr 1995 führte die Schweiz die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer bzw. TVA) ein, um die vorherige Bundesumsatzsteuer zu ersetzen. Das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwaltete Umsatzsteuersystem spielt als Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben wird, eine zentrale Rolle in der Schweizer Wirtschaft.

Umsatzsteuersätze

Standardsatz (8,1% – Normalsatz)

Der Normalsatz wird auf eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen angewandt, unter anderem auf folgende:

  • Bekleidung und Schuhe
  • Elektronische Geräte und Anlagen
  • Möbel und Wohnaccessoires
  • Freiberufliche Dienstleistungen (z. B. Rechts- und Beratungsdienste)

Sondertarif (3,8% – Sondersatz)

Der Sondersatz wird in erster Linie auf Beherbergungsleistungen angewandt. Diese Kategorie umfasst Folgendes:

  • Hotelaufenthalte und Beherbergungsdienstleistungen
  • Bed & Breakfast-Einrichtungen
  • Kurzfristige Wohnungsvermietung
  • Ferienunterkünfte

 

Ermäßigter Satz (2,6 % – ermässigter Steuersatz)

Der ermäßigte Satz zielt auf wesentliche Waren und Dienstleistungen ab, um sie für die Allgemeinheit erschwinglicher zu machen. Beispiele für Gegenstände, die dem ermäßigten Satz unterliegen, sind:

  • Lebensmittel und alkoholfreie Getränke
  • Wasserversorgung
  • Pharmazeutische Produkte (verschreibungspflichtige Medikamente)
  • Zeitungen, Zeitschriften und Bücher

Um die Einhaltung der Schweizer USt.-Vorschriften zu gewährleisten, müssen Unternehmen bei der Rechnungsstellung an Kunden die korrekten USt.-Sätze anwenden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet eine detaillierte Anleitung zu den geltenden Umsatzsteuersätzen für verschiedene Waren und Dienstleistungen.

Umsatzsteuerbefreiungen

In der Schweiz sind bestimmte Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer (TVA) befreit, was erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmen in diesen Sektoren haben kann. Zu den üblicherweise befreiten Waren und Dienstleistungen gehören:

  • Medizinische Dienstleistungen (z. B. durch Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten)
  • Bildungsdienstleistungen, die von öffentlichen Einrichtungen und bestimmten privaten Einrichtungen angeboten werden
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  • Dienstleistungen der Schweizerischen Post
  • Kulturdienstleistungen, wie sie von Museen, Bibliotheken und Theatern angeboten werden

Um in den Genuss einer Umsatzsteuerbefreiung zu kommen, müssen die Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) festgelegt wurden. Diese Kriterien variieren je nach Branche und Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

Umsatzsteuerbefreiungen können für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Einerseits müssen Unternehmen, die steuerbefreite Waren oder Dienstleistungen anbieten, keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wodurch ihre Angebote wettbewerbsfähiger werden. Andererseits können diese Unternehmen keinen Vorsteuerabzug für die Umsatzsteuer geltend machen, die sie auf ihre Ausgaben erheben, was zu höheren Betriebskosten führen kann.

USt.-Registrierung

Bei der Registrierung für die Mehrwertsteuer in der Schweiz sind die folgenden wesentlichen Aspekte zu beachten:

Schwellenwert für die Registrierung

In der Schweiz liegt der Schwellenwert für die USt.-Registrierung bei einem Jahresumsatz von 100.000 CHF. Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen, während Unternehmen, die darunter liegen, für eine freiwillige Registrierung optieren können.

Registrierungsprozess

Um sich für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen, müssen Unternehmen das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausfüllen. Das Formular ist auf der Seite der ESTV zur An- und Abmeldung der Umsatzsteuer zu finden. Zusätzlich zum ausgefüllten Formular müssen die Unternehmen der ESTV Unterlagen wie die Unternehmensregistrierung und den Nachweis der Geschäftstätigkeit vorlegen.

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Nach erfolgreicher MwSt-Registrierung wird den Unternehmen eine Schweizer USt.-Nummer (Mehrwertsteuernummer oder numéro de TVA) zugeteilt. Diese eindeutige Kennung muss auf allen umsatzsteuerrelevanten Dokumenten, wie z. B. Rechnungen und Steuererklärungen, angegeben werden, um die Einhaltung der Schweizer Steuervorschriften zu gewährleisten.

Compliance und Meldung

Die Einhaltung der schweizerischen Umsatzsteuerbestimmungen ist für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, von entscheidender Bedeutung, da die Nichteinhaltung zu Strafen, finanziellen Konsequenzen und Reputationsschäden führen kann. Um die Compliance und eine korrekte Meldung der Umsatzsteuer sicherzustellen, müssen Unternehmen die folgenden wichtigen Aspekte berücksichtigen:

Korrekte Umsatzsteuersätze berechnen

Die Unternehmen sind verpflichtet, auf ihre Waren und Dienstleistungen die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vorgeschriebenen Umsatzsteuersätze (Normalsatz, ermässigter Steuersatz oder Sondersatz) anzuwenden.

USt.-konforme Rechnungsstellung

Die Rechnungen müssen den Anforderungen der schweizerischen Umsatzsteuer entsprechen, d.h. sie müssen die schweizerische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Mehrwertsteuernummer oder numéro de TVA), den Namen und die Anschrift des Rechnungsstellers, den Namen und die Anschrift des Empfängers, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, das Ausstellungsdatum sowie den/die anwendbaren Umsatzsteuersatz/e und den/die anwendbaren Betrag/Beträge enthalten. Die ESTV stellt Leitlinien für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung zur Verfügung.

Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuererklärungen

Die Unternehmen müssen der ESTV regelmässig, in der Regel vierteljährlich, Umsatzsteuererklärungen einreichen. In diesen Erklärungen wird der Betrag der vom Unternehmen während der Berichtsperiode erhobenen und bezahlten Umsatzsteuer aufgeführt.

Zahlung der Umsatzsteuer

Bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung müssen die Unternehmen ausstehende Umsatzsteuerbeträge an die ESTV entrichten. Geschieht dies nicht, können Bussen und Zinsen fällig werden. Die Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuerverbindlichkeiten genau kennen und die Zahlungen an die ESTV pünktlich leisten.

Vorsteuererstattung

Ein wesentlicher Aspekt des schweizerischen Mehrwertsteuersystems ist das Konzept des Vorsteuerabzugs, das es den Unternehmen ermöglicht, eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu beantragen, die sie für unternehmensbezogene Ausgaben gezahlt haben. Um die Vorsteuerrückerstattung in der Schweiz effektiv zu verwalten, müssen Unternehmen die folgenden Schlüsselkomponenten berücksichtigen:

Konzept des Vorsteuerabzuges

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Unternehmen für Waren und Dienstleistungen zahlen, die sie für ihre steuerpflichtigen Tätigkeiten erwerben. In der Schweiz mehrwertsteuerregistrierte Unternehmen können in der Regel eine Rückerstattung der gezahlten Vorsteuer beantragen, wodurch sich ihre gesamte Umsatzsteuerschuld verringert. Dieses System stellt sicher, dass die Umsatzsteuer nur auf den Mehrwert auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben wird.

Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorsteuer

Um eine Vorsteuerrückerstattung zu beantragen, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) festgelegt wurden. Unternehmen können eine Vorsteuerrückerstattung beantragen, wenn:

  • Sie sind in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert.
  • Die erworbenen Gegenstände oder Dienstleistungen werden für steuerpflichtige Tätigkeiten verwendet
  • Sie verfügen über gültige Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die getätigten Ausgaben

Verfahren zur Beantragung der Vorsteuererstattung

Um eine Vorsteuerrückerstattung zu beantragen, müssen die Unternehmen in ihrer Umsatzsteuererklärung die entsprechenden Angaben machen und die gezahlte Vorsteuer sowie die entsprechenden Ausgaben detailliert aufführen. Die ESTV prüft dann die Umsatzsteuererklärung und erstattet dem Unternehmen bei Genehmigung den Vorsteuerbetrag. Um einen reibungslosen Ablauf des Rückerstattungsverfahrens zu gewährleisten, ist es wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Umsatzsteuerrechnungen und Ausgaben zu führen.

B2B- und B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen

Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab. Zu den wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekten gehören die folgenden:

B2B-Lieferungen

Bei B2B-Geschäften innerhalb der Schweiz erhebt der Lieferant den geltenden Mehrwertsteuersatz (Normalsatz, ermässigter Steuersatz oder Sondersatz) auf die Waren oder Dienstleistungen. Das kaufende Unternehmen kann dann einen Vorsteuerabzug für die gezahlte Mehrwertsteuer geltend machen, wenn es die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt häufig bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften zur Anwendung, wobei das empfangende Unternehmen für die Abrechnung der in seinem Land geschuldeten Mehrwertsteuer verantwortlich ist.

B2C-Lieferungen

Bei B2C-Geschäften innerhalb der Schweiz müssen die Unternehmen den entsprechenden schweizerischen Mehrwertsteuersatz auf die gelieferten Waren oder Dienstleistungen erheben. Bei grenzüberschreitenden B2C-Geschäften müssen sich die Unternehmen möglicherweise im Land des Kunden für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und den lokalen Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen, je nach Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen und dem Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung im Zielland.

Besondere Hinweise für grenzüberschreitende Transaktionen

Bei grenzüberschreitenden Geschäften müssen Unternehmen die Mehrwertsteuervorschriften des Ziellandes sowie die entsprechenden Zölle und Einfuhrsteuern beachten.

Rechnungsstellung und E-Invoicing

Zu den wichtigsten Aspekten, die es zu berücksichtigen gilt, gehören die Anforderungen an die Rechnungsstellung in der Schweiz, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und die Vorteile, die sie den Unternehmen bietet.

Voraussetzungen an die Rechnungsstellung in der Schweiz

Die schweizerischen Mehrwertsteuervorschriften sehen spezifische Anforderungen für die Rechnungsstellung vor. Dazu gehören die Angabe der schweizerischen Mehrwertsteuernummer (numéro de TVA), der Name und die Adresse des Rechnungsstellers, der Name und die Adresse des Empfängers, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, das Ausstellungsdatum sowie der/die anwendbare(n) Mehrwertsteuersatz(e) und -betrag(e). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt Richtlinien für die Rechnungsstellung zur Verfügung.

Einführung der elektronischen Rechnungsstellung

Die Unternehmen in der Schweiz setzen zunehmend auf die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing), da sie eine effizientere und umweltfreundlichere Alternative zur Papierrechnung darstellt. Zwar gibt es in der Schweiz keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, doch müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die elektronischen Rechnungen dieselben Kriterien erfüllen wie ihre papiergebundenen Pendants. Überdies müssen elektronische Rechnungen in einem manipulationssicheren und leicht zugänglichen Format digital gespeichert werden.

Umsatzsteuermeldungen

Eine wirksame MwSt.-Berichterstattung hilft, die Steuervorschriften einzuhalten und mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zu den wichtigsten Aspekten, die es zu berücksichtigen gilt, gehören die Arten der MwSt.-Berichterstattung, die Bedeutung einer genauen Berichterstattung sowie Anbieter von MwSt.-Dienstleistungen und Softwarelösungen.

Arten der USt.-Meldung

In der Schweiz müssen Unternehmen in der Regel vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen, in denen die auf Verkäufe erhobene Mehrwertsteuer und die auf Käufe gezahlte Vorsteuer aufgeführt sind. Überdies müssen Unternehmen, die grenzüberschreitende Transaktionen tätigen, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) regelmäßig Intrastat-Erklärungen und europäische Verkaufslisten (ESL) vorlegen.

Die Bedeutung einer korrekten Meldung

Eine genaue Mehrwertsteuerberichterstattung ist für Unternehmen entscheidend. Sie trägt dazu bei, die Einhaltung der Schweizer Steuervorschriften sicherzustellen, Strafen zu vermeiden und den Cashflow effektiv zu verwalten. Unternehmen müssen ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre MwSt.-Transaktionen führen und fristgerechte und genaue MwSt.-Erklärungen, Intrastat-Meldungen und ESL wie vorgeschrieben einreichen.

Umsatzsteuer-Dienstleister und Software-Lösungen

Um die Umsatzsteuermeldungen zu rationalisieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, können Unternehmen das Fachwissen von Mehrwertsteuerserviceanbietern nutzen und spezielle Softwarelösungen einsetzen. MwSt-Dienstleister helfen bei der MwSt-Registrierung, der Abgabe von Erklärungen und der Verwaltung grenzüberschreitender Transaktionen. Zudem können Softwarelösungen die Berechnung der Mehrwertsteuerverbindlichkeiten automatisieren, konforme Rechnungen erstellen und eine genaue und rechtzeitige Berichterstattung erleichtern.

Regionale Besonderheiten

Die Schweiz ist ein föderaler Staat mit sechsundzwanzig Kantonen, von denen jeder seine eigene Verfassung und sein eigenes Steuerrecht hat. Obwohl die Mehrwertsteuer eine Bundessteuer ist, ist es für in der Schweiz tätige Unternehmen wichtig, die regionalen Besonderheiten der Mehrwertsteuer zu kennen, die sich auf die Gesamtsteuerlast auswirken können.

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Kantonale Mehrwertsteuerverordnungen der Schweiz

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz wird in erster Linie durch die Bundesgesetzgebung geregelt, und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist für die Verwaltung und Erhebung der Mehrwertsteuer im ganzen Land zuständig. Infolgedessen sind die Mehrwertsteuersätze und -regeln in allen Kantonen einheitlich. Unternehmen sollten sich jedoch der kantonalen und kommunalen Steuern bewusst sein, die sich indirekt auf die Gesamtsteuerlast auswirken können, z. B. die Körperschaftssteuer, die Grundsteuer und die Kapitalsteuer.

Kantonale Steuerbehörden

Jeder Kanton hat eine eigene Steuerbehörde, die für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Steuern zuständig ist.

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