Umsatzsteuer in Belgien
Alles, was Händler
wissen müssen

Halten Sie sich auf dem Laufenden über Umsatzsteuerregeln, -sätze und -befreiungen, um Ihre steuerliche Strategie zu verbessern und Ihr Online-Geschäft in Belgien auszubauen.

Die Navigation im belgischen Umsatzsteuersystem ist für Online-Händler, die in Belgien tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung der Vorschriften des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen hilft Unternehmen, einen Wettbewerbsvorteil zu wahren, Strafen zu vermeiden und ihren Kunden ein nahtloses Einkaufserlebnis zu bieten. Informieren Sie sich über die neuesten Umsatzsteuerregeln, -sätze und -befreiungen, um Ihre Steuerposition zu optimieren und Ihr Online-Geschäft in Belgien auszubauen.

Die Geschichte der Umsatzsteuer in Belgien

Einführung im Jahr 1971:

  • Ersetzte das bestehende Umsatzsteuersystem.
  • Anpassung an die Steuerpolitik der Europäischen Union.

Harmonisierung mit der EU:

  • 1993: Übernahme des EU-Umsatzsteuersystems.
  • Umsetzung der Sechsten Umsatzsteuerrichtlinie.
  • Ziel: Harmonisierung der Umsatzsteuervorschriften in den EU-Mitgliedstaaten.

Motivation:

  • Schaffung eines effizienteren und gerechteren Steuersystems.
  • Verringerung wirtschaftlicher Verzerrungen.
  • Förderung des Wirtschaftswachstums.
  • Beitrag zur Entwicklung des EU-Binnenmarktes.

Bezeichnung:

  • ‘Taxe sur la Valeur Ajoutée’ (Französisch)
  • ‘Belasting over de Toegevoegde Waarde’ (Niederländisch)

Umsatzsteuersätze

Normalsatz: 21%

Der Umsatzsteuer-Normalsatz von 21 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen in Belgien. Dies gilt unter anderem für Elektronik, Kleidung und verschiedene professionelle Dienstleistungen.

Ermäßigter Satz: 12%

Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Sozialwohnungen, Restaurantdienstleistungen (außer Getränke) und bestimmte landwirtschaftliche Lieferungen.

Ermäßigter Satz: 6%

Ein weiterer ermäßigter Umsatzsteuersatz wird auf lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen erhoben, darunter Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente sowie kulturelle und soziale Dienstleistungen. Außerdem gilt dieser Satz für die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, die älter als zehn Jahre sind, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Nullsatz

Der USt-Nullsatz gilt für bestimmte Umsätze wie innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren in Länder außerhalb der EU. Obwohl auf diese Umsätze keine Mehrwertsteuer erhoben wird, sind die Unternehmen zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit diesen Lieferungen berechtigt.

Umsatzsteuerbefreiungen

Zusätzlich zu den verschiedenen Umsatzsteuersätzen in Belgien sind mehrere Waren und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit, d.h. es wird keine Umsatzsteuer auf die Lieferung erhoben. Das belgische Umsatzsteuersystem erkennt diese Befreiungen an, um sicherzustellen, dass bestimmte wesentliche Dienstleistungen und bestimmte Sektoren steuerlich angemessen behandelt werden.

Es ist zu beachten, dass diese Steuerbefreiungen die Anbieter zwar von der Erhebung der Umsatzsteuer auf ihre Gegenstände oder Dienstleistungen entbinden, aber auch ihre Möglichkeiten zur Erstattung der Vorsteuer auf damit zusammenhängende Ausgaben einschränken können. Die Umsatzsteuerbefreiungen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung der Verbraucher zu verringern und gleichzeitig ein ausgewogenes und effizientes Steuersystem zu erhalten.

Öffentlicher Dienst

Öffentliche Dienstleistungen wie das Gesundheits- und Bildungswesen sind von der Umsatzsteuer befreit. Gesundheitsdienstleistungen, die von zugelassenen Fachleuten wie Ärzten, Zahnärzten und Krankenschwestern erbracht werden, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Auch Bildungsdienstleistungen, die von anerkannten Institutionen wie Schulen und Universitäten angeboten werden, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bank-, Anlage- und Versicherungsgeschäften sowie Dienstleistungen von Finanzvermittlern.

Postdienste

Postdienstleistungen, die von dem öffentlichen Postbetreiber bpost erbracht werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt für Universalpostdienste, nicht aber für Express- oder Kurierdienste, die dem normalen Umsatzsteuersatz unterliegen.

Kulturelle, soziale und sportliche Aktivitäten

Bestimmte kulturelle, soziale und sportliche Aktivitäten sind in Belgien von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören Dienstleistungen, die von gemeinnützigen Organisationen wie Theatern, Museen, Bibliotheken und Konzerten erbracht werden, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Amateursport.

Umsatzsteuer-Registrierung

USt.-Registrierungsverfahren

Unternehmen können sich in Belgien für die Umsatzsteuer registrieren lassen, indem sie ein Antragsformular (Formblatt 604A) bei der zuständigen örtlichen Umsatzsteuerbehörde einreichen, entweder per Post oder elektronisch über das MyMinfin-Portal. Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien können einen Fiskalvertreter mit der Verwaltung ihrer Umsatzsteuerverpflichtungen beauftragen.

Schwellenwerte für die Registrierung

Für gebietsansässige Unternehmen liegt der Schwellenwert für die USt.-Registrierung bei 25.000 € an jährlichen steuerpflichtigen Leistungen. Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen sich für USt-Zwecke registrieren lassen, während Unternehmen, die unter diesem Schwellenwert liegen, sich freiwillig registrieren lassen können. Nicht ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien müssen sich unabhängig von der Höhe des Umsatzes für die Umsatzsteuer registrieren lassen, sobald sie im Land steuerpflichtige Leistungen erbringen.

Folgen der Nichtregistrierung

Die Nichtregistrierung für die Umsatzsteuer kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen, Zinskosten und die mögliche Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die Sanktionen hängen von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße ab. Unternehmen können mit Geldbußen zwischen 50 und 10 000 EUR sowie mit Zinsen auf den nicht gezahlten Umsatzsteuerbetrag belegt werden.

Umsatzsteuerliche Compliance

Um die ordnungsgemäße Anwendung des belgischen Umsatzsteuersystems zu gewährleisten, müssen die Unternehmen bestimmte, vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen festgelegte Vorschriften einhalten.

Einreichung regelmäßiger USt.-Erklärungen: Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in Belgien ist die Abgabe regelmäßiger USt.-Erklärungen vorgeschrieben, in der Regel jeden Monat. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2,5 Millionen Euro können sich jedoch für eine vierteljährliche Abgabe entscheiden. Die USt.-Erklärungen müssen elektronisch über die Intervat-Anwendung bis zum 20. des Monats nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht werden.

Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Unternehmen müssen mindestens sieben Jahre lang genaue Aufzeichnungen über ihre umsatzsteuerrelevanten Transaktionen aufbewahren. Diese Aufzeichnungen umfassen Verkaufs- und Einkaufsrechnungen, Import- und Exportdokumente, Gutschriften und andere relevante Dokumente.

Ausstellen von Rechnungen für die Umsatzsteuer: Für ihre steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Rechnungen ausstellen, die die erforderlichen Angaben enthalten, z. B. das Datum, die Rechnungsnummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern des Lieferanten und des Kunden, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den Umsatzsteuersatz und den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag.

Berichtigung von Fehlern: Im Falle von Fehlern oder Berichtigungen müssen die Unternehmen ihre USt-Erklärungen innerhalb von drei Jahren nach dem ursprünglichen Einreichungsdatum korrigieren. Für wesentliche Fehler oder Berichtigungen muss den Steuerbehörden ein gesondertes Formular (Formular 629) vorgelegt werden.

Strafen bei Nichteinhaltung: Die Nichteinhaltung der belgischen USt.-Vorschriften kann Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen und Zinsbelastungen. Die Strafen hängen von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße ab und reichen von 50 € bis 10.000 € für verspätete Einreichung oder Zahlung und bis zu 200 % der geschuldeten Umsatzsteuer für Betrug.

 

Offizielle Links:

Vorsteuervergütung

In Belgien können umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die Vorsteuer zurückerhalten, die für Waren und Dienstleistungen angefallen ist, die sie für ihre steuerpflichtigen Tätigkeiten erworben haben.

Rückerstattung der Vorsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückerhalten, indem sie sie von ihrer Ausgangsumsatzsteuer abziehen, die sie in ihren regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen angeben. Erstattungsfähig ist die Vorsteuer, die für Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wurde, die für steuerpflichtige Umsätze bestimmt sind, wie z. B. Käufe zum Wiederverkauf oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit. Die Vorsteuer auf steuerbefreite Lieferungen oder nicht unternehmensbezogene Ausgaben ist jedoch im Allgemeinen nicht erstattungsfähig.

Beschränkungen und Ausnahmen

Für bestimmte Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen gelten Einschränkungen oder Ausnahmen für die Vorsteuererstattung. So ist etwa die Vorsteuer auf Personenkraftwagen und Kraftstoff für diese Fahrzeuge nur teilweise erstattungsfähig. Im Gegensatz dazu ist die Vorsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen meist nicht erstattungsfähig.

Rückvergütung für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die nicht in Belgien ansässig sind, können ebenfalls eine Vorsteuererstattung gemäß der EU-Umsatzsteuererstattungsrichtlinie (Richtlinie 2008/9/EG) beantragen. Nicht-EU-Unternehmen können im Rahmen der 13. Umsatzsteuerrichtlinie (Richtlinie 86/560/EWG) für eine Vorsteuererstattung infrage kommen, sofern Gegenseitigkeitsabkommen bestehen.

Rechtzeitige und genaue USt.-Erklärungen und ein gründliches Verständnis der Vorschriften für die Vorsteuererstattung können Unternehmen dabei helfen, ihre Steuerpositionen zu optimieren und ihren Cashflow effektiver zu verwalten.

Offizielle Links

B2B- und B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen

Das belgische Umsatzsteuersystem unterscheidet zwischen B2B- (Business-to-Business) und B2C-Umsätzen (Business-to-Consumer) sowie zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen.

Inländische B2B- und B2C-Transaktionen

Bei Inlandsumsätzen innerhalb Belgiens müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die Umsatzsteuer auf B2B- und B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellen und erheben, wobei sie die entsprechenden Umsatzsteuersätze (Normalsatz, ermäßigter Satz oder Steuerbefreiung) anwenden, wie bereits erwähnt.

Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ist der Umsatz im Land des Lieferanten von der Umsatzsteuer befreit, während im Land des Empfängers die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt. Der Käufer verbucht die Umsatzsteuer so, als hätte er die Lieferung selbst vorgenommen. Er kann sich die Vorsteuer oft über seine regelmäßige Umsatzsteuererklärung zurückholen.

Grenzüberschreitende B2C-Transaktionen innerhalb der EU

Bei B2C-Umsätzen wird der anzuwendende Umsatzsteuersatz durch die Vorschriften über den Ort der Lieferung bestimmt. Im Allgemeinen wird die Umsatzsteuer für Waren im Land des Lieferanten erhoben. Im Gegensatz dazu wird bei Dienstleistungen die Umsatzsteuer im Land des Verbrauchers erhoben. Für bestimmte Arten von Dienstleistungen, wie z. B. elektronische Dienstleistungen, gelten jedoch besondere Regeln und Ausnahmen, nach denen der Lieferant den Umsatzsteuersatz des Landes des Verbrauchers berechnen muss.

Export von Waren und Dienstleistungen in Nicht-EU-Länder

Beim Export von Waren in Nicht-EU-Länder sind die Lieferungen in Belgien von der Umsatzsteuer befreit. Der Importeur in dem Nicht-EU-Land unterliegt den dortigen Einfuhrsteuerbestimmungen. Bei Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU erbracht werden, gilt der Ort der Leistung als außerhalb der EU. Daher unterliegen diese Dienstleistungen nicht der belgischen Umsatzsteuer.

Regionale Besonderheiten

Belgien ist ein föderaler Staat mit einer komplexen politischen Struktur, die drei Regionen umfasst: die flämische, die wallonische und die Region Brüssel-Hauptstadt. Während das belgische Umsatzsteuersystem durch die föderale Gesetzgebung geregelt ist, können sich bestimmte regionale Besonderheiten auf Unternehmen auswirken, die in verschiedenen Teilen des Landes tätig sind.

Regionale Umsatzsteuerregeln und Ausnahmen

Unternehmen, die in verschiedenen Regionen Belgiens tätig sind, sollten sich der regionalen Besonderheiten bewusst sein, um die geltenden Umsatzsteuervorschriften einzuhalten und von möglichen Befreiungen oder ermäßigten Sätzen zu profitieren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die im Bau- und Renovierungssektor tätig sind, da sich regionale Unterschiede auf ihre Umsatzsteuerpflichten und die Gesamtkosten von Projekten auswirken können.

Auswirkungen auf Unternehmen, die in verschiedenen Regionen tätig sind

Unternehmen, die in verschiedenen Regionen Belgiens tätig sind, sollten sich der regionalen Besonderheiten bewusst sein, um die geltenden Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten und von möglichen Steuerbefreiungen oder ermäßigten Sätzen zu profitieren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die im Bau- und Renovierungssektor tätig sind, da sich regionale Unterschiede auf ihre Mehrwertsteuerpflichten und die Gesamtkosten von Projekten auswirken können.

Energieeffiziente Investitionen

Jede belgische Region verfügt über ein Subventionsprogramm für energieeffiziente Investitionen in Wohngebäude. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für Isolierung, Heizung, Belüftung und erneuerbare Energieanlagen. Je nach Region können Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten, aufgrund der unterschiedlichen Höhe der von den Regionalregierungen angebotenen finanziellen Unterstützung Unterschiede in der Nachfrage feststellen.

Subventionen für Innovation und Unternehmertum

Die Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel-Hauptstadt bieten spezifische Subventionen und Anreize für Innovation und Unternehmertum. Die flämische Agentur für Innovation und Unternehmertum (VLAIO) bietet etwa finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Gleichzeitig bietet der öffentliche Dienst der Region Wallonien (SPW) Zuschüsse für Innovation und Unternehmenswachstum. In ähnlicher Weise finanziert die Abteilung Wirtschaft und Beschäftigung (BEE) der Region Brüssel-Hauptstadt Initiativen für Innovation und Unternehmertum. Diese regionalen Unterschiede können sich auf die Finanzlage der Unternehmen auswirken und sich indirekt auf ihre Umsatzsteuerpflichten auswirken.

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