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Leitfaden

OSS Meldung: So funktioniert die Dateneingabe im One-Stop-Shop

Leitfaden für die Eingabe Ihrer Daten in den One Stop Shop (OSS) der EU – so melden Sie Ihre Umsätze im BZStOnline-Portal (BOP).

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die zweite Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU-Kommission. Damit verbunden ist die Einführung des One-Stop-Shop, kurz OSS oder „einzige Anlaufstelle“.
Die Meldung und Begleichung der Steuerschuld im EU-Ausland für in Deutschland ansässige Händler erfolgt über das BZStOnline-Portal (BOP).
Wir beschreiben Schritt für Schritt, wie die OSS-Meldung funktioniert.

OSS-Registrierung

Bevor Sie Ihre OSS-Steuererklärung im BZStOnline-Portal (BOP) vornehmen können, müssen Sie sich für das Verfahren registrieren.

Eine entsprechende Anleitung haben wir hier zusammengestellt:

Wie registriere ich mich zum OSS

Alles über den One-Stop-Shop

Wann eignet sich der OSS zur Abwicklung Ihrer umsatzsteuerlichen Melde- und Zahlungsverpflichtungen? Was müssen Sie bei der Registrierung und im OSS-Verfahren beachten? – Auf unserer Themenseite beantworten wir alle Fragen.

Alles über den One-Stop-Shop (OSS)

OSS Meldung

Übersicht der Schritte

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Schritt 1

Anmeldung

Sie müssen sich im BOP anmelden.

Bitte halten Sie dafür Ihre Registrierungszertifikatsdatei und Ihr Log-in-Passwort bereit.

bop anmeldung
Schritt 2

Authentifizierung

Klicken Sie auf Durchsuchen, um das Zertifikat von Ihrem Computer als PDF hochzuladen, geben Sie dann Ihr Passwort ein und drücken Sie auf Log-in.

bop authentizifierung
Schritt 3

Formulare & Leistungen

Klicken Sie auf „Formulare & Leistungen”

bop formulare leistungen
Schritt 4

Zu den OSS Formularen

Wählen Sie „Alle Formulare“ und unter Steuer-International „One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer – EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“.

bop formulare oss
Schritt 5

Zur OSS Steuererklärung

Klicken Sie auf „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021″.

bop oss steuererklaerung
Schritt 6

Datenschutzhinweis

Dann klicken Sie auf „Weiter“.

bop datenschutzhinweis
Schritt 7

USt-IdNr. angeben

Geben Sie Ihre deutsche USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) OHNE den deutschen Ländercode „DE“ ein.

bop ust id
Schritt 8

Besteuerungszeitraum auswählen

Wählen Sie den Besteuerungszeitraum aus, für den Sie die Erklärung abgeben möchten. In unserem Fall:

  • Jahr: 2021
  • Quartal: 3. Quartal
bop besteuerungszeitraum
Schritt 9

Steuererklärungsoptionen

Klicken Sie bitte die zweite Option „Zum angegebenen Besteuerungszeitraum erkläre ich für die OSS EU-Regelung die folgenden Umsätze bzw. ich erkläre die folgenden berichtigten Steuerbeträge für frühere Besteuerungszeiträume“, wenn Sie Umsätze zu erklären haben.
Im Fall einer Nullmeldung müssen Sie die 1. Option anklicken.

Klicken Sie dann auf „Nächste Seite“, um fortzufahren.

bop umsatzerklaerung
Schritt 10

Daten hinzufügen

Danach müssen Sie der Liste weitere Daten hinzufügen.

bop daten hinzufuegen
Schritt 11

Umsatzerklärung pro Land

Wählen Sie das erste Land aus, in dem Sie Verkäufe außerhalb Deutschlands tätigen.

Je nach ausgewähltem Land müssen Sie Folgendes angeben und die gleichen Schritte für alle Ihre Fernverkäufe anwenden.

Beachten Sie, dass Warenlieferungen in zwei Abschnitten berücksichtigt werden müssen.

  • Umsätze für vom Inland (=Deutschland) aus durchgeführte Warenlieferungen → gilt für Warenlieferungen aus Deutschland
  • Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten ausgeführten Warenlieferungen (Bsp: Waren werden aus einem Warenlager in Polen an den Kunden transportiert)
bop laenderauswahl
Schritt 12

vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen

Weiter mit Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen

  1. Auswahl des Umsatzsteuertyps (Reduziert oder Standard)
  2. Auswahl Umsatzsteuersatz
  3. Angabe des Nettobetrages der relevanten Verkäufe unter dem ausgewählten Mehrwertsteuersatz in diesem Land
  4. Geben Sie den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag bei „Abweichender
  5. Umsatzsteuerbetrag“ an, wenn er vom errechneten Umsatzsteuerbetrag abweicht.
  6. Drücken Sie dann „Eintrag übernehmen“
bop eintrag uebernehmen
Schritt 13

Überprüfung der Tabelle

Die Umsätze wurden nun der Tabelle hinzugefügt.

bop umsaetze hinzugefuegt
Schritt 14

Umsätze mit anderen Mehrwertsteuersätzen hinzufügen

Falls Sie in dem ausgewählten Land weitere Umsätze mit anderen Mehrwertsteuersätzen haben, klicken Sie bitte auf „Weitere Daten hinzufügen“ und wiederholen Sie die gleichen Schritte, nachdem Sie den neuen Umsatzsteuertyp und den neuen Umsatzsteuersatz ausgewählt haben.

bop weitere daten
Schritt 15

Verkäufe aus anderen Mitgliedstaaten

Für Verkäufe aus anderen Mitgliedstaaten (Bsp: Warenlager Polen) müssen Sie die Daten unter der entsprechenden Kategorie ergänzen. Klicken Sie auf „Weitere Daten hinzufügen“.

bop verkaufe andere mitgliedsstaaten
Schritt 16

Angabe zum Warenlieferer

Wählen Sie die Allgemeine Angabe zum Warenlieferer.

bop warenlieferer
Schritt 17

Länderauswahl für Ursprung der Warenlieferung

Wählen Sie das Land, aus dem die Warenlieferung erfolgt ist (in unserem Beispiel Polen) aus der Liste und geben Sie dort Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Ländercode der Betriebsstätte an und wiederholen Sie den gleichen Vorgang.

bop warenlieferung
Schritt 18

Finale Prüfung

Wenn Sie alle Umsätze hinzugefügt haben, erscheint dann der finale Umsatzsteuerbetrag. Sie können jederzeit alle Umsätze prüfen und korrigieren.

bop finaler umsatzsteuerbetrag

One-Stop-Shop Meldung abschließen

Sobald alle Eintragungen erfolgt sind, müssen Sie abschließend die Kenntnisnahme des Ergebnisses der Steuererklärung bestätigen. Danach können Sie das Formular über den Versenden-Button absenden. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung der Umsatzsteuer bis zur Abgabefrist bei der Finanzkasse eingegangen sein muss.

Geschafft: fertig ist die OSS Meldung. Sie möchten sich nicht selbst um alles kümmern? eClear hält das richtige Angebot für Sie bereit:

Wollen Sie Ihre Umsatzsteuer- und Zoll-Abwicklung effizienter machen? Kontaktieren Sie uns.

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