Was bedeutet Intrastat?
Intrastat steht für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik (ICTS). Mit den dazugehörigen Intrastat-Meldungen wird der Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten statistisch erfasst. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden. In Deutschland geschieht das beim Statistischen Bundesamt. Die daraus erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen. Die Abgabe dieser Meldungen erfolgt elektronisch und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Regierungen, Wirtschaftsinstitute und Wirtschaftsverbände nutzen diese Daten z. B., zur Branchenanalyse, der Aufstellung neuer Wettbewerbsregeln und zur Regulierung der Handelspolitik.
Wer muss eine Intrastat-Meldung machen?
Im Regelfall ist jede natürliche oder juristische Person verpflichtet, eine Meldung zu erstatten. Erforderlich dafür ist eine deutsche (Umsatz-)Steuernummer und ein bestehender Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner über das Verbringen einer Gemeinschaftsware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Versender
Bei der Warenversendung ist derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt.
Empfänger
Beim Wareneingang ist derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt.
Reihengeschäft
Bei Reihengeschäften sind jeweils der Versender bzw. der Empfänger meldepflichtig. Zwischenhändler sind hierbei von der Pflicht entbunden.
Geschäft mit Privatpersonen
Da Privatpersonen nicht meldepflichtig sind, kann das für die die liefernden Unternehmen bedeuten, dass sie zusätzlich zur Versendung auch den Eingang im EU-Ausland melden müssen.
Import aus Drittländern
Des Weiteren sind Eingangsmeldungen z.T auch bei Importen aus Drittländern erforderlich, wenn die zollrechtliche Importabfertigung nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Staat stattfindet. Dies trifft auch bei Lieferungen in Konsignationslager zu, wenn der Zulieferer im Lagerland nicht steuerlich registriert ist. Hier muss der Abnehmer eine Eingangsmeldung abgeben.
Wer ist von der Intrastat-Meldung befreit?
In der Europäischen Union gibt es keine einheitliche Erfassungsquote. Die Meldefreigrenzen werden von den einzelnen EU-Mitgliedsländern selbst festgelegt. Daher liegen die Intrastat-Meldeschwellen zwischen rund 700 Euro und 1,5 Millionen Euro.
Von der Meldepflicht befreit sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 Euro und/oder Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Eine „Bagatellgrenze“ für Produkte von „geringem Wert“ wird in Deutschland nicht angewendet.
Zusätzlich befreit sind Privatpersonen und Auskunftspflichtige, die auch von der Abgabe einer regelmäßigen Steueranmeldung befreit sind.
Wann erfolgt die Intrastat-Meldung?
Die Meldungen erfolgen monatlich, jeweils getrennt in Versendungen und Eingänge. Dabei können sich Auskunftspflichtige auch von Dritten vertreten lassen, unter der Vorgabe, dass dieser in der EU ansässig ist.
Die Auskunftspflicht ist nicht übertragbar. Sie können die Auskunftspflicht nicht durch die Beauftragung eines Dritten übertragen, z. B. einem Logistik-Unternehmen. Sie bleiben grundsätzlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten verantwortlich.
Wie funktioniert die Meldung?
Die Intrastat-Meldungen erfolgen monatlich. Maßgebend ist dabei der Kalendermonat, in dem der meldepflichtige Warenverkehr stattgefunden hat. Der innergemeinschaftliche Warenverkehr muss dann spätestens im darauffolgenden Monat beim Statistischen Bundesamt gemeldet werden. Wobei das nur auf elektronischem Weg möglich ist. Für die elektronische Intrastat-Meldung stehen unterschiedliche Verfahren zur Auswahl, die alle eine Registrierung voraussetzen:
Verfahren IDEV/IDES – Internet Datenerhebung im Verbund
- Zur Verfügung gestellt vom Verbund der Statistischen Ämter
- Intrastat-Meldung per Online-Formular IDEV
- Dateiupload per Software IDES
Verfahren eSTATISTIK.core
- Verfahren ermittelt automatisiert statistische Rohdaten aus Firmendaten
- Die zu ermittelnden Daten müssen elektronischer Form vorliegen, erstellt durch andere Statistikprogramme, wie z. B. CORE.reporter.
Intrastat und der Brexit
Seit dem Brexit am 31.12.2020 gelten seit dem 1. Januar 2021 für den Warenverkehr mit Großbritannien, anstatt der Intrastat-Meldungen nur noch Zollanmeldungen. Für Lieferungen nach Nordirland bleibt alles unverändert. Für die Intrastat-Meldungen wird der Ländercode „XI“ verwendet.