Warum muss die Umsatzsteuer-ID bestätigt werden?
Das besondere Bestätigungsverfahren vereinfacht Unternehmen, die am OSS-Verfahren teilnehmen, die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung an einen in der EU registrierten Unternehmer eine Umsatzsteuer-Registrierung bestand. Die entsprechende Umsatzsteuer-ID muss auf allen Rechnungen beim Handel innerhalb der Europäischen Union für Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen an Firmen angegeben werden.
Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr. und UID) wird Unternehmern vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusätzlich zur Steuernummer erteilt. Sie dient zur eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen, die innerhalb der EU aktiv sind und international Waren verkaufen und kaufen. Sie umfasst elf Ziffern:
- 2-stellige Länderkennung
- 8-stellige eindeutige Nummer
- 1-stellige Prüfziffer

Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Einfache Bestätigung:
Auskunft darüber, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zum exakten Zeitpunkt der Anfrage im erteilenden EU-Mitgliedstaat noch gültig ist.
Qualifizierte Bestätigung:
- Erfolgt nur in Kombination mit der Einfachen Bestätigung
- Prüfung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Prüfung auf weitere Verbindungen der Umsatzsteuer-ID zum Firmennamen, der Rechtsform, Anschrift und Adresse
Wer darf die Überprüfung der Umsatzsteuer-ID beauftragen?
Alle Unternehmer,
- die am One-Stop-Shop-Verfahren teilnehmen und über
- eine gültige Registrierungsnummer verfügen (NETPID) verfügen.
- die zwar für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind, aber noch keine Umsatzsteuer-ID erhalten haben.
Für Unternehmen, die geschäftsbedingt viele Anfragen stellen, bietet es sich an, die Bestätigungsanfragen in die eigenen Systeme zu integrieren. Hierbei kommt es jedoch auch vor, dass nicht alle Daten bestätigt werden können. Gründe können fehlende Angaben des Geschäftspartners oder Rechtschreibfehler sein.
Wo kann man die Umsatzsteuer-ID durchführen?
Als zentrale Anlaufstelle steht MIAS-System zur Verfügung. Es wird von der EU bereitgestellt und ist ein System zur elektronischen Validierung der Mehrwertsteuer-Nummer bzw. Umsatzsteuer-ID von Wirtschaftsbeteiligten, die in der Europäischen Union für grenzübergreifende Transaktionen von Waren oder Dienstleistungen registriert sind.
Nachteilig ist vor allem die fehlende Automatisierung der Abfrage. Wenn man regelmäßig viele UIDs überprüfen muss, ist das sehr zeitaufwendig.
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Prüfung der Umsatzsteuer-ID nach dem Brexit
Eine Prüfung der bisherigen USt-IdNr. britischer Unternehmen (Präfix „GB“) ist seit dem Brexit vom 01.01.2021 an nicht mehr möglich. Es gelten jedoch Sonderregeln für Nordirland, durch die u. a. weiterhin steuerfreie Lieferungen möglich. Hierdurch besteht auch eine Prüfpflicht für betroffene Umsatzsteueridentifikationsnummern. Unternehmen können dafür eine spezielle USt-IdNr. für Nordirland (Präfix „XI“) beantragen. Weitere Informationen zu den Änderungen bei Umsatzsteuer und Zoll erhalten Sie hier.