Durch die von der ECOFIN beschlossenen neuen Regelungen, haben die EU-Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze.
Seit 1. Juli 2021 soll der One-Stop-Shop (OSS) Vereinfachungen bei den umsatzsteuerlichen Melde- und Abgabepflichten für E-Commerce-Händler mit sich bringen.
Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket für den grenzüberschreitenden Onlinehandel betrifft Händler und Konsumenten gleichermaßen. Eine kleine Auffrischung zu den neuen Regelungen.
Seit zwei Wochen ist das Mehrwertsteuer-Digitalpaket der EU in Kraft. Auf die umfassenden Änderungen reagierte die Öffentlichkeit bislang durchwachsen.
Händler, die Waren über einen Online-Marktplatz verkaufen, müssen ab dem 01. Juli 2021 unter bestimmten Voraussetzungen die Spezialregelung zur Fiktion…