Mit der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets tritt auch der One-Stop-Shop (OSS) der EU in Kraft. E-Commerce-Händler können sich beim BZSt noch bis zum 1. Juli 2021 registrieren, wenn sie ihre Umsätze aus EU-weitem Geschäft über den OSS melden wollen.
Erfahren Sie in unserem Online-Seminar mit Annett Schaberich und Anita Richter alles, was Sie zu Ihrer Registrierung, Anmeldung und Ihren neuen umsatzsteuerlichen Pflichten wissen müssen.