E-Commerce, Newsroom, Umsatzsteuer, Zoll | 7. Februar 2023

E-Commerce mit Waren und Dienstleistungen übersteigt erneut 100 Mrd. Euro

Der E-Commerce wächst und schrumpft. Verstöße gegen EU-Richtlinien: Kommission geht gegen 25 Mitgliedstaaten vor. Neuer französischer One-Stop-Shop und nationales Unternehmensregister vereinfachen Geschäftsabläufe. Trotz Personalzuwachs geht Luftfracht in Deutschland um 9 % zurück. von

E-Commerce-Umsatz mit Waren und Dienstleistungen übersteigt erneut 100 Milliarden Euro

Im Jahr 2022 verzeichnete der deutsche E-Commerce im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der Warenumsätze um 8,8 % auf 90,4 Milliarden Euro, laut einer Pressemitteilung des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh). Digitale Dienstleistungen wie Urlaubsbuchungen und Konzerttickets wuchsen dagegen um 39,9 % auf 11,25 Mrd. Euro. Trotz dieses Rückgangs stiegen die Online-Verkäufe von Waren im Vergleich zu 2019 immer noch um 24,5 %. Der Gesamtmarktanteil des E-Commerce am Einzelhandelsumsatz ist ebenfalls gesunken, die Zufriedenheit der Kunden mit dem Online-Einkauf sei aber weiterhin hoch. Der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels geht davon aus, dass bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Konsumklimas der E-Commerce weiterwachsen wird.

Im Jahr 2022 war das Wachstum des E-Commerce-Umsatzes in Deutschland je nach Produkt und Art des Verkäufers unterschiedlich. Produkte, die man nicht so leicht aufschieben kann, wie große Haushaltsgeräte und Spielzeug, verzeichneten ein Wachstum von über 100 Millionen Euro. Bei Artikeln wie Kleidung, Schuhen und Büchern sei dagegen ein Umsatzrückgang zu verzeichnen. Die Entwicklung des Umsatzes war auch je nach Art des Verkäufers unterschiedlich. Während der Versandhandel Rückgänge zu verzeichnen hatte, ging es den Online-Pure-Playern und Herstellern besser und sie konnten ihren Anteil am E-Commerce ausbauen, trotz der Pandemie und des Ukraine-Krieges. Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh, geht davon aus, dass diejenigen, die den E-Commerce für den täglichen Bedarf genutzt haben, auch weiterhin online einkaufen werden.

76 % der Kunden bestellten laut der Umfrage 2022 regelmäßig online, so viele wie nie zuvor. Obwohl die Zahl der Vielkäufer leicht zurückging, blieb die Kundenzufriedenheit bei der Bestellabwicklung bei 96,7 %. Die Mehrheit der Kunden sei entweder „sehr zufrieden“ (80,3 %) oder „zufrieden“ (16,4 %) mit dem Bestellvorgang gewesen. Die Zahl der Kunden, die gerne weniger Geld im Internet ausgeben würden, ist im zweiten Quartal gestiegen, hat sich aber bis zum Jahresende bei 29,8 %. Die Zahl der Kunden, die gerne mehr Geld im Internet ausgeben würden, ging dagegen im Laufe des Jahres zurück. Dennoch sei sie im vierten Quartal wieder angestiegen und erreichte das gleiche Niveau wie 2019 und 2020 (9,1 %).

Der bevh erwartet ein schnelleres Wachstum des E-Commerce im Vergleich zum Gesamtmarkt, mit einer Zunahme von 4,8 % bis Ende 2023. Grund dafür könnten die Vorteile des digitalen Einkaufs, wie besserer Service, Transparenz und Verfügbarkeit sein.

EU-Kommission ergreift Maßnahmen, um die vollständige und rechtzeitige Umsetzung von EU-Richtlinien zu gewährleisten

Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen 25 EU-Länder, weil diese sich nicht an die Umsetzung von EU-Gesetzen, den sogenannten „Richtlinien“, halten würden. Diese Richtlinien betreffen die Bereiche Steuern, Justiz und öffentliche Gesundheit. Die EU-Kommission hat diesen Ländern ein Mahnschreiben geschickt und gibt ihnen zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen. Wenn sie dies nicht tun, kann die Kommission weitere Maßnahmen und Sanktionen ergreifen.

Grundlage dessen sei, dass die EU neue Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch digitale Plattformen wie Websites und Apps eingeführt hat. Diese „elektronischen Schnittstellen“ sind nun verpflichtet, Informationen über die wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Nutzer an die europäischen Steuerbehörden zu melden. Die Frist für alle EU-Länder zur Umsetzung dieser Vorschriften in nationales Recht endete am 31. Dezember 2022. Mehrere Länder sind jedoch noch in Verzug und haben bereits Mahnungen von der EU-Kommission erhalten.

Dazu gehört auch die Einführung der Unterlassungsklagenrichtlinie im Rahmen des Verbraucherschutzes eingeführt. Die Richtlinie soll es Verbraucherorganisationen ermöglichen, im Namen von Verbrauchergruppen, die durch illegale Geschäftspraktiken geschädigt wurden, rechtliche gegen Unternehmen oder Organisationen Schritte einzuleiten.

Die Maßnahmen sollen auch die Umsetzung der kürzlich geänderten Vorschriften für die Prüfung bestimmter Arten von landwirtschaftlichen Pflanzen und Gemüse vorantreiben.

Neuer französischer One-Stop-Shop und nationales Unternehmensregister

Die französische Regierung hat eine zentrale Anlaufstelle – One-Stop-Shop – für Unternehmen eingerichtet. Das neue Online-Portal ermöglicht es allen Unternehmen, ihre Formalitäten bei den zuständigen Behörden wie INSEE, Sozial- und Steuerbehörden usw. anzumelden. Dieser Dienst ist seit dem 1. Januar 2023 obligatorisch.

Die neue Website soll die Gründung, Änderung oder Schließung eines Unternehmens vereinfachen. Seit dem 1. Januar 2023 ist diese Website die einzige Stelle, an die sich Unternehmen für ihre Formalitäten wenden müssen. Sie ersetzt das alte System und soll Geschäftsabläufe z. B. durch die Nutzung nur noch eines einzigen Formulars, anstatt von vormals 56 Formularen vereinfachen. Verfahren werden dadurch effizienter und bequemer, und überdies eine erhebliche Menge an Papier eingespart.

Der One-Stop-Shop bietet persönliche Unterstützung bei allen technischen und rechtlichen Fragen. Die grundsätzliche Nutzung ist zwar kostenlos, für eine Gebühr können Unternehmen sich auch für eine persönliche Beratung oder zusätzliche Dienstleistungen entscheiden.

Die gesammelten Unternehmensinformationen werden jetzt in einem einzigen nationalen Unternehmensregister gespeichert, das vom Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum verwaltet wird und kostenlos zur Verfügung steht. Ziel der neuen zentralen Anlaufstelle ist es, das rechtliche und administrative Umfeld für Unternehmen zu vereinfachen und die Unternehmen bei ihren täglichen Verfahren besser zu unterstützen.

Luftfracht: Deutsches Frachtaufkommen im Jahr 2022 rückläufig

In Deutschland ist die Menge der umgeschlagenen Luftfracht im Jahr 2022 zurückgegangen. Die Mitgliedsunternehmen des Verbands der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (VACAD) hätten demnach 1.766.739 Tonnen umgeschlagen, das wären 9 % weniger als im Vorjahr. Trotz des Rückgangs sei die Zahl der Beschäftigten in der Luftfrachtbranche um 4 % gestiegen.

Der Rückgang der Luftfracht sei u. a. auf den Ukraine-Krieg, die Inflation und eine Abflachung der Weltwirtschaft zurückzuführen. Nach einem Rekordanstieg im Jahr 2021 aufgrund der Coronakrise sei die Nachfrage nach Luftfracht jedoch zurückgegangen und liegt seitdem unter Vorkrisenniveau.

Die Zahl der Beschäftigten stieg laut Meldung des VACAD um 4 % von 3.114 im Jahr 2021 auf 3.269 im Jahr 2022. Trotz des Rückgangs der Luftfrachtabfertigung bleibe es jedoch notwendig, mehr Personal für die Luftfrachtabfertigung anzuwerben, da mit einem Anstieg des Luftverkehrs nach dem Ende der Pandemie zu rechnen sei.

Das Wachstum erfordere zudem die Bereitschaft, sich schnell an neue Situationen anzupassen. Der Vorstandsvorsitzende der VACAD, Claus Wagner, sagte, dass die Sicherheitsüberprüfungen für Bewerber aus dem Ausland beschleunigt werden müssen, damit der Sektor in Zukunft noch schneller wachsen kann. Er hebt die Bedeutung der Luftfrachtabfertiger für die Sicherung der Anbindung deutscher Lieferketten an die Weltwirtschaft hervor und bezeichnet sie als „unverzichtbare Schnittstelle“.

Wichtige Zoll-Themen 2023

Für das Jahr 2023 sind zahlreiche Änderungen in der Zoll- und Außenhandelspolitik geplant. Der Softwareanbieter AEB hat die wichtigsten Themen im Zollbereich für dieses Jahr zusammengestellt: Wichtige Updates der Softwaresysteme wie NCTS-Versandverfahren und ATLAS Ausfuhr 3.0 werden neue Datenmodelle und zusätzliche Funktionen enthalten und das papiergestützte Versandverfahren wird im Juli 2023 durch das NCTS ersetzt.

Das hat zur Folge, dass alle am NCTS teilnehmenden Länder bis Dezember 2023 auf die Phase 5 des NCTS umstellen müssen. Auch die Umstellung auf ATLAS Export 3.0 ist weitreichend und mit neuen Informationen und Codes verbunden. Die Abwicklung im Papierverfahren mit einem vereinfachten Begleitdokument (VBD) soll bis Ende 2023 abgelöst und das Versandverfahren für versteuerte Waren ab Februar 2023 digitalisiert werden. Zudem wird im März 2023 die elektronische Voranmeldung für Einfuhren (ATLAS-IMPOST), die auch eine Risikoanalyse für Luftfracht umfasst, eingeführt. Seit die Übergangsfrist für das Einheitspapier 2022 auslief, ist die elektronische Übermittlung der Ein- und Ausgangsanmeldungen für Zollfreilager seitdem obligatorisch.

Probleme beim Amazon FBA-Versand aus Tschechien und Polen

Bei Amazon wird seit dem 02.02. fälschlicherweise aus Lagern in Tschechien und Polen versendet, obwohl nur Versand aus Deutschland aktiviert sei. Auf der Onlinehändler-Plattform sellerforum.de findet seit mehreren Tagen ein reger Austausch zum Thema statt.

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