Umsatzsteuer | 5. Juni 2020

ClearVAT löst das Mehrwertsteuerproblem

Ob rauf oder runter, Ausnahme oder regionale Sonderregelung – die Mehrwertsteuermaschine der ClearVAT AG hält Steuersätze in Shops und ERP-Systemen von Händlern immer aktuell. von

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Das hatte keiner auf der Rechnung: Überraschend kündigte die Bundesregierung am Mittwoch die Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 bzw. 5 % an. Geltend ab Juli und begrenzt für sechs Monate. Ein Konjunkturpaket mit „Wumms“. Doch was bedeutet dieser „Wumms“ in der Umsetzung?

Der Handel spricht mittlerweile von „immensem Aufwand“ und „Tortur“ (Handelsblatt, 5. Juni 2020); auch wird bereits ein „Mehrwertsteuer-Chaos“ prognostiziert, weil das alles „kaum zu schaffen“ sei (welt.de, 6. Juni 2020), denn tatsächlich müssen eingesetzte Programme und Systeme auf den ab Juli geltenden Stand gebracht werden. Preise müssen bis dahin neu kalkuliert sein, und der stationäre Handel muss in seinen Geschäften neu auszeichnen. Im Januar darf dann alles wieder rückgängig gemacht werden.

Eine Kernfunktion des Geschäfts

„Das beschreibt ziemlich genau eine Kernfunktion unseres Geschäfts“, kommentiert ClearVAT Gründer und CEO, Roman Maria Koidl. ClearVAT ermöglicht es Onlinehändlern, ihre Waren innerhalb der EU grenzüberschreitend unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu vertreiben. „Wir haben dafür eine Mehrwertsteuermaschine entwickelt, die nicht nur sämtliche in Europa geltenden Mehrwertsteuersätze und Ausnahmeregelungen für Produkte kennt. Unsere VAT Engine hält die mit ihr verbundenen Händlershops dynamisch aktuell.“

Auch wenn sie nur für sechs Monate gelten, die reduzierten Steuersätze müssen auf den Rechnungen der Händler Berücksichtigung finden. Das gilt natürlich auch für Onlinehändler in der EU, die ihre Ware nach Deutschland versenden. Ein hoher Aufwand, der bei falscher Umsetzung mit finanziellen Einbußen bestraft wird.

ClearVATs VAT Engine hingegen spielt Aktualisierungen zu geltenden Mehrwertsteuersätzen direkt in den Shop des Händlers. Manuelles Eingreifen ist nicht erforderlich. Neben den regulären Steuersätzen, welchen die VAT Engine mehr als 450.000 Produkte zuordnen kann, gibt es zahlreiche Ausnahmen und regionale Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Sollten weitere EU-Länder Deutschlands Vorbild folgen, liefert ClearVATs VAT Engine solche temporären Änderungen also einfach dynamisch an angebundene Händlershops und -systeme aus.

So funktioniert ClearVAT

E-Commerce- und Versandhändlern wird von ClearVAT ein Plug-in für das genutzte Shopsystem zur Verfügung gestellt. Das Plug-in ermöglicht die Verbindung zu ClearVATs VAT Engine, die Informationen zu den geltenden Steuersätzen sowie den zugeordneten Artikeln in den EU-27 bereithält und diese im ersten Schritt automatisiert mit dem Inventar des Händlers abgleicht. Auf der Produktseite des Händlers wird dann der jeweilige Artikel inklusive der Mehrwertsteuer des Landes, in dem sich der Kunde gegenwärtig aufhält, angezeigt (Produkt: DISPLAY). Der Händler erfüllt damit die Vorgaben der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 2 PAngV).

Mittels THRESHOLD CONTROL werden die aktuell noch geltenden Lieferschwellen überwacht, innerhalb derer der Händler das Ursprungslandprinzip anwenden kann. Ist ein Grenzwert bald erreicht, wird über die Notwendigkeit zur Versteuerung im Bestimmungsland informiert.

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Beispiel: Ein Kunde aus Österreich bestellt Waren in einem deutschen Onlineshop für seinen französischen Freund.

Plug-in erkennt grenzüberschreitende Lieferungen

Das Plug-in erkennt auch, ob es sich um eine grenzüberschreitende Lieferung handelt. In einem solchen Fall zieht dann ClearVAT den Hauptbetrag vom Konsumenten ein, führt die MwSt. an die jeweilige Steuerbehörde im Bestimmungsland automatisch ab, vergütet den Händler mit dem entsprechenden Differenzbetrag, abzüglich Kommissionsgebühr, und rechnet in flexiblen Intervallen ab (Produkt: COLLECT & CLEAR).

Eine Reconciliation Engine wickelt alle Transaktionen ab. Zahlungseingänge müssen somit nicht manuell abgeglichen werden. Für Großkunden gibt es die Möglichkeit der Dreiseitenintegration: Dabei wird auch das ERP-System des Händlers unmittelbar mit dem SAP S4/Hana der ClearVAT verbunden. Einem papierlosen Belegaustausch sowie die automatisierte Abstimmung von Konten steht damit nichts im Wege.

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