Unternehmensbesteuerung: Neuer EU-Kommissionsvorschlag

Willkommen bei den Commerce Updates. In den heutigen Schlagzeilen stellt die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung vor, der einen wichtigen Meilenstein im EU-Steueraktionsplan darstellt. Außerdem wird im Rahmen der EU-Zollreform das Konzept des "vertrauenswürdigen und kontrollierten Wirtschaftsbeteiligten" eingeführt, während der ZWB Änderungen erfährt. Wir untersuchen auch die Digitalisierung von Steuern mit SAP S/4HANA als Lösung. Weitere Nachrichten aus dem Steuerbereich: Die Tschechische Republik schlägt Steueranreize für das Recycling vor, und kleine Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Steuerlücke von 35,8 Mrd. GBP im Vereinigten Königreich. Und schließlich berichten wir über die Partnerschaft zwischen Adyen und Shopify im Bereich der Zahlungslösungen. Außerdem beschlagnahmte die EPPO in Lettland 6 Millionen Euro bei einer Untersuchung zum Mehrwertsteuerbetrug. von

Die Europäische Kommission hat ein angepasstes Paket für die nächste Generation ihrer Ressourcen vorgestellt, die die Haupteinnahmequellen für den EU-Haushalt darstellen, berichtet EY. Dieser Vorschlag, der am 20. Juni 2023 angekündigt wurde, baut auf einem Paket auf, das im Dezember 2021 vorgeschlagen wurde.

Das angepasste Paket führt eine neue statistische Eigenmittelquelle ein, die an den Unternehmenssektor gebunden ist, die zeitlich begrenzt sein soll und durch einen Beitrag von Business in Europe ersetzt wird: Rahmen für die Einkommensbesteuerung (BEFIT) ersetzt wird, sobald sich alle Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben. Diese Einnahme wird als 0,5 % der fiktiven EU-Unternehmensgewinnbasis berechnet, ein Indikator, der von Eurostat anhand der Statistiken der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt wird.

Der Vorschlag ist Teil des Konjunkturprogramms der Kommission zur Bewältigung der COVID-19-Krise, das die Schaffung eines neuen Konjunkturinstruments, NextGenerationEU, im Wert von 750 Milliarden Euro vorsieht. Der Finanzierungsvorschlag für dieses Instrument umfasst die Einführung von EU-Steuern zur Ergänzung bestehender Mittel, wie eine neue Körperschaftssteuer, eine Digitalsteuer für Großunternehmen, eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle, einen Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen und eine auf dem Emissionshandelssystem basierende Ressource.

In dem angepassten Paket wird außerdem vorgeschlagen, den Abrufsatz für die auf dem Emissionshandelssystem basierenden Eigenmittel auf 30 % zu erhöhen, statt der ursprünglich vorgeschlagenen 25 %. Der Abrufsatz für den Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze bleibt bei 75 % aller erzielten Einnahmen.

Der Vorschlag geht nun in die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Verabschiedung des neuen Eigenmittelvorschlags erfordert die einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat, nachdem das Europäische Parlament konsultiert wurde. Jedes EU-Land muss die Vereinbarung auch auf nationaler Ebene gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften genehmigen.

Die Einführung der neuen Eigenmittel wird als notwendig erachtet, da die jährlichen Ausgaben der EU ihre Einnahmen nicht übersteigen. Die neuen statistikbasierten Eigenmittel könnten die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt erheblich erhöhen, was in vielen Mitgliedstaaten zu Steuererhöhungen führen könnte. Der Zeitplan und die Form der Umsetzung des Vorschlags bleiben jedoch aufgrund der Komplexität der Annahmeverfahren auf EU und nationaler Ebene ungewiss.

EU-Steueraktionsplan: Bedeutende Meilensteine erreicht

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (GD TAXUD) hat ihren jährlichen Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte der Abteilung bei der Erreichung der allgemeinen und spezifischen Ziele der Kommission.

Zu den wichtigsten Ergebnissen des Berichts gehören:

  1. Die Direktion hat erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des Steuer- und des Zollaktionsplans gemacht. Der Bericht hebt den erfolgreichen Abschluss mehrerer Initiativen im Rahmen dieser Pläne hervor.
  2. Die Direktion hat auch Fortschritte bei der Unterstützung anderer politischer Prioritäten der EU durch Steuern gemacht. Dazu gehören Bemühungen, steuerpolitische Maßnahmen der EU zu entwickeln, die zu einem kohlenstoffneutralen Kontinent bis 2050 beitragen.
  3. Der Bericht stellt auch Fortschritte bei der Entwicklung einer moderneren Zollunion fest, um den Handel zu erleichtern, Einnahmen zu sichern und Bürger und Unternehmen zu schützen. Dazu gehört auch die Förderung der Zollagenda der EU auf internationaler Ebene.

Was die entscheidenden Leistungsindikatoren betrifft, so werden im Bericht die Durchführungsindikatoren für den Steueraktionsplan und den Zollaktionsplan hervorgehoben.

Der Bericht enthält auch kritische Schlussfolgerungen zum Finanzmanagement und zur internen Kontrolle. Die GD TAXUD hat ihre internen Kontrollsysteme im Laufe des Berichtsjahres bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie wirksam sind und wie vorgesehen funktionieren. Die Dienststelle hat hinreichende Gewähr dafür, dass geeignete Kontrollen vorhanden sind, Risiken angemessen überwacht und gemindert und notwendige Verbesserungen und Verstärkungen durchgeführt werden.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Dienststelle erhebliche Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer Ziele macht und ihre internen Kontrollen und ihr Finanzmanagement wirksam verwaltet. Als bevollmächtigter Weisungsbefugter hat der Generaldirektor die Zuverlässigkeitserklärung unterzeichnet und damit sein Vertrauen in die Abläufe und Kontrollen der Dienststelle zum Ausdruck gebracht.

EU-Zollreform: AEO wird zum ‘Trust and Check Trader’

Der Europäische Rechnungshof hat am 5. Mai 2023 einen Sonderbericht zum „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) veröffentlicht. Der Bericht, betitelt „Solides Zollprogramm mit ungenutztem Potenzial und uneinheitlicher Durchführung“, untersucht die Effektivität des AEO-Programms und die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.

Der Bericht lobt das AEO-Programm für seine Rolle bei der Erleichterung des rechtmäßigen Handels und der Förderung der Sicherheit der Lieferkette. Allerdings wurden auch mehrere Probleme identifiziert. Dazu gehören eine uneinheitliche Auslegung von Rechtsbegriffen, unterschiedliche Verwaltungspraktiken in den Mitgliedstaaten und Unstimmigkeiten in der Überwachung und Verwaltung der AEO-Bewilligungen.

Ein weiteres Problem ist die mangelnde Anerkennung des AEO-Status von Programmen aus Drittländern durch einige Mitgliedstaaten, obwohl die EU Anerkennungsabkommen mit diesen Ländern abgeschlossen hat.

Trotz dieser Herausforderungen weist der Bericht auf eine zufriedenstellende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten hin. Der Rechnungshof empfiehlt jedoch Verbesserungen in der Verwaltung, dem Regelungsrahmen und der Durchführung des AEO-Programms, einschließlich der Begünstigungen für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte.

Die aktuellen Entwürfe zur Reform des EU-Zollwesens sollen viele der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes aufgreifen. Mit der anstehenden Reform soll der AEO auf ein neues Level gehoben werden, einschließlich der Einführung eines „Trust and Check Trader“-Status für den AEO, der mit weiteren Vereinfachungen verknüpft sein soll.

Es bleibt abzuwarten, wie diese Entwürfe in den finalen Verordnungstext einfließen werden. Unternehmen, die daran interessiert sind, diesen zusätzlichen Status zu erwerben, sollten sich bereits jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen, um die zusätzlichen administrativen und prozessualen Vorkehrungen für eine spätere schnelle Bewilligung des „Trust and Check Trader/AEO plus“-Status treffen zu können.

Digitalisierung der Steuern: SAP S/4HANA als Lösung

Bis Ende 2027 wird SAP voraussichtlich den Support für seine frühere ERP-Lösung, ECC, einstellen, berichtet it-daily.net. Viele Unternehmen beginnen gerade erst mit ihrer Migration zu SAP S/4HANA, wobei die Frage aufkommt, ob der Brownfield- oder Greenfield-Ansatz der richtige Weg ist.

Die Einhaltung von Steuervorschriften kann mit einem Umzug verglichen werden: Man könnte darauf bestehen, alle alten Geräte und Möbel in die neue Wohnung zu übernehmen (Brownfield-Ansatz), oder man könnte sich für neue, modernere Optionen entscheiden (Greenfield-Ansatz).

Seit der Einführung von ECC6 durch SAP im Jahr 2005 hat sich die Welt stark verändert, insbesondere im Bereich der Steuern. Regierungen weltweit treiben die digitale Transformation der Steuererhebung voran, mit Initiativen wie ViDA („Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“) der EU, die auf eine Vereinfachung und Modernisierung der Mehrwertsteuerverfahren abzielt.

Die Nichtbeachtung dieser neuen Vorschriften ist keine Option, da sie zu Prüfungen, Geldbußen und sogar strafrechtlichen Sanktionen führen kann. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Steuerkonformität modernisieren und eine globale Strategie entwickeln, die sowohl mit ECC als auch mit SAP S/4HANA kompatibel ist.

In der neuen, transaktionszentrierten Welt wird die Einhaltung von Steuervorschriften zu einem betrieblichen Problem. Unternehmen müssen in der Lage sein, fehlerfreie, 100 % genaue Transaktionsdaten in Echtzeit an die Steuerbehörden zu übermitteln, um Verzögerungen in ihren Lieferketten und Fulfillment-Prozessen zu vermeiden.

Die Migration zu SAP S/4HANA bietet eine einzigartige Gelegenheit, einen modernen, zentralisierten Ansatz für indirekte Steuern zu implementieren. Unternehmen sollten einen einzigen Anbieter wählen, der in der Lage ist, ihre steuerlichen und behördlichen Compliance-Anforderungen überall dort zu erfüllen, wo sie geschäftlich tätig sind.

Steueranreize für Recycling: Der neue Vorschlag von Tschechien

Laut einem Informationsvermerk der tschechischen Delegation beim Rat der Europäischen Union hat die Tschechische Republik einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz für Produkte mit recyceltem Inhalt als mögliches wirtschaftliches Instrument zur Förderung der Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen. Der Vorschlag ist Teil einer breiteren Diskussion über steuerliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung eingesetzt werden können.

Die Tschechische Republik argumentiert, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz das Recycling und die Verwendung von Sekundärrohstoffen anregen und so die Nachfrage nach Recyclingprodukten steigern würde. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Empfehlungen der Abfallrahmenrichtlinie und des EU-Aktionsplans 2020 für die Kreislaufwirtschaft.

Der Vorschlag kommt in einer Zeit, in der die EU den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft anstrebt, die durch den Umweltschutz, die Verringerung der Abhängigkeit von Primärmaterialien und wirtschaftliche Vorteile angetrieben wird. Es wird erwartet, dass der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft neue Arbeitsplätze schafft, die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, Innovationen anregt und das Wirtschaftswachstum und die Widerstandsfähigkeit fördert.

Der Vorschlag stößt jedoch auf ein potenzielles Hindernis, da ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz nur auf Waren und Dienstleistungen angewandt werden kann, die in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG aufgeführt sind, zu denen derzeit keine Produkte mit Recyclinganteil gehören. Die Tschechische Republik fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu erörtern, auf bestimmte Produkte mit recyceltem Inhalt einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz zu erheben.

Die Tschechische Republik hat sich aktiv für eine Kreislaufwirtschaft eingesetzt, indem sie das strategische Dokument Circular Czechia 2040 verabschiedet und einen Aktionsplan entwickelt hat. Das Land geht davon aus, dass steuerliche Maßnahmen, wie ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz für Produkte mit rezyklierten Inhalten, ein geeignetes wirtschaftliches Instrument sein können, um eine stärkere Verwendung von Materialien mit rezyklierten Inhalten zu fördern.

Kleine Unternehmen in Großbritannien verursachen Steuerlücke von 35,8 Mrd. £

Die Steuerlücke im Vereinigten Königreich ist um 5 % auf schwindelerregende 35,8 Mrd. GBP gestiegen, wobei laut einem Bericht des HMRC 56 % dieses Betrags auf kleine Unternehmen entfallen. Trotz der Einführung von „Making Tax Digital“ (MTD) zur Eindämmung von Fehlern bei Steuererklärungen haben die Fälle von mangelnder Sorgfalt und Fehlern zugenommen. Da sich die Steuerlücke vergrößert, sagen Experten voraus, dass das HMRC kleine Unternehmen verstärkt unter die Lupe nehmen wird, und fordern mehr Ressourcen und Leitlinien, um diesen Unternehmen bei der Navigation durch das komplexe Steuersystem zu helfen.

Payment: Adyen und Shopify schließen Partnerschaft

Adyen, die globale Finanztechnologie-Plattform, und Shopify, Anbieter von Internet-Infrastruktur für den Handel, haben eine Partnerschaft angekündigt. Ziel ist es, die Potenziale im E-Commerce für Unternehmen zu stärken und die Komplexität des Zahlungsverkehrs zu reduzieren.

Adyen wird Shopify bei der Expansion in das Unternehmenssegment unterstützen und flexible Zahlungslösungen bereitstellen. Die Payment-Applikation von Adyen auf der Shopify Payment Partner-Plattform wird voraussichtlich noch in diesem Jahr verfügbar sein, wodurch Händler einen flexibleren Ansatz für ihre Zahlungserfahrung erwarten können.

Die Partnerschaft ermöglicht es Unternehmen, Adyen als Zahlungsdienstleister in ihre Shopify-Plattform zu integrieren. Dies wird die Systemanbieter entlasten und es großen Unternehmen ermöglichen, Zahlungen schneller zu akzeptieren und zu verarbeiten.

Die Partnerschaft von Adyen und Shopify bietet Einzelhandelsunternehmen ein zentrales System zur Verwaltung ihres Handels und ihrer Zahlungen. Shopify sieht in Adyen einen bevorzugten Partner im Bereich Enterprise Payment, da das Unternehmen über umfangreiche Erfahrungen und Lösungen verfügt, die den Anforderungen großer Händler entsprechen.

Die Partnerschaft wird in Zukunft um weitere Funktionen ergänzt werden, um Händlern zu ermöglichen, schneller zu skalieren und die betriebliche Effizienz zu steigern.

EPPO beschlagnahmt 6 Mio. € bei Mehrwertsteuerbetrug in Lettland

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) in Riga, Lettland, führte am 19. Juni 2023 im Rahmen von Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Mehrwertsteuerbetrug in Höhe von 14 Millionen Euro 16 Durchsuchungen durch. Bei den Durchsuchungen wurden Vermögenswerte in Höhe von bis zu 6 Millionen Euro beschlagnahmt.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf ein kommunales Unternehmen, das verdächtigt wird, mit privaten Unternehmen Absprachen getroffen zu haben, um die Preise zu erhöhen und die abzugsfähigen Ausgaben künstlich zu steigern. Durch die Erhöhung der Betriebskosten reduzierte das Unternehmen seine Steuerzahlungen.

Die Beweise deuten darauf hin, dass die Verdächtigen vor der Unterzeichnung von Verträgen mit den untersuchten Unternehmen simulierte Transaktionen durchführten und die Preise künstlich in die Höhe trieben. Es wurde festgestellt, dass bestimmte Kosten für die Projektdurchführung nicht tatsächlich angefallen waren und die Ausgaben künstlich aufgebläht wurden.

Die Durchsuchungen fanden an verschiedenen Orten in Lettland statt, unter anderem in den Wohnungen der Verdächtigen und in den Büros der beteiligten Unternehmen. Die Operation wurde in Zusammenarbeit mit dem lettischen Büro für Korruptionsprävention und -bekämpfung und der lettischen Steuer- und Zollpolizei durchgeführt.

Um den Schaden für den EU-Haushalt zu beheben, haben die Behörden zehn Immobilien im Wert von über 6 Millionen Euro beschlagnahmt. Die Untersuchung unterstreicht das Engagement der EPPO bei der Betrugsbekämpfung und dem Schutz der Integrität der finanziellen Ressourcen der EU.

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