Streit um Nordirland-Protokoll beigelegt

Die beiden Seiten kündigten eine bahnbrechende Einigung über das umstrittene Nordirland-Protokoll an, was die Spannungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verringern wird. Unterdessen droht Deutschland im Jahr 2022 ein Finanzierungsdefizit von 101,3 Milliarden Euro. Überdies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Online-Plattformen als „Deemed Supplier“ gelten sollten. Im Gegensatz dazu hat eBay.de die Gebühren für Privatverkäufer abgeschafft. Allerdings meldet Alibaba für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres einen deutlichen Rückgang des Nettogewinns, und weniger deutsche Unternehmen planen Preiserhöhungen, wie eine ifo-Umfrage ergab. Außerdem hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens entschieden, dass auf digitale Zeitungen keine Mehrwertsteuer erhoben wird. von

Die britische Regierung und die Europäische Union haben sich auf eine neue Vereinbarung, das sogenannte Windsor-Framework, geeinigt, um den anhaltenden Streit über das Nordirland-Protokoll beizulegen, berichtet breakingnews.ie. Das Protokoll sollte eine harte Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland nach dem Brexit verhindern, hat aber zu Handelsbarrieren zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs geführt.

Im Rahmen der neuen Vereinbarung wird ein neues System für den Warenverkehr geschaffen, bei dem alles, was für Nordirland bestimmt ist, im Rahmen einer „Green Lane“ mit weniger Kontrollen dorthin gelangt, während alles, was die Grenze überschreiten und in den EU-Binnenmarkt gelangen könnte, eine separate „Red Lane“ durchläuft. Der Rechtstext des Protokolls wurde auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer geändert, um es der britischen Regierung zu ermöglichen, wichtige Änderungen bei der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern für das gesamte Vereinigte Königreich vorzunehmen. Der Europäische Gerichtshof wird weiterhin die letzte Instanz in Fragen des EU-Rechts in der Region sein, aber es wird eine „Stormont-Bremse“ eingeführt, die es der nordirischen Versammlung ermöglicht, Bedenken gegen Änderungen der EU-Vorschriften anzumelden, die „erhebliche und dauerhafte“ Auswirkungen haben würden.

Deutschlands Finanzierungsdefizit 2022 bei 101,3 Mrd. EUR

© BdSt/Bulgrin

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat vorläufige Berechnungen zum deutschen Finanzierungsdefizit im Jahr 2022 veröffentlicht. Das Ergebnis: Es liegt bei 101,3 Milliarden Euro, was eine Abnahme im Vergleich zum Vorjahr um 32,9 Milliarden Euro bedeutet. Die Staatsausgaben waren 2022 geprägt von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den weltweiten Energiemarkt. Trotz eines starken Rückgangs der Ausgaben für Subventionen (-34,8 %) stiegen die laufenden Transfers um 25,4 % und die geleisteten Vermögenstransfers um 34,2 %.

Das Finanzierungsdefizit des Bundes lag bei 129,2 Milliarden Euro, während die Finanzierungsüberschüsse der Länder (12,4 Milliarden Euro), der Gemeinden (8,8 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (6,7 Milliarden Euro) im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg verzeichneten. Die Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2022 um 8,0 %, vorwiegend durch den Anstieg der Unternehmens- und der Lohnsteuern.

EuGH: Online-Plattformen müssen Mehrwertsteuer einsammeln

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden, dass Betreiber von Online-Plattformen als Erbringer von Dienstleistungen anzusehen sind, berichtet PWC. In dem Fall ging es um ein im Vereinigten Königreich eingetragenes Unternehmen, das eine Social-Media-Plattform betreibt und einen Abzug von 20 % auf Zahlungen der Nutzer erhebt. Die britische Steuerbehörde vertrat die Auffassung, dass das Unternehmen als in eigenem Namen handelnd angesehen werden und die Mehrwertsteuer auf alle von den Nutzern gezahlten Beträge und nicht nur auf den 20 %igen Vorsteuerabzug zahlen sollte. Der EuGH entschied, dass der Rat der Europäischen Union seine Durchführungsbefugnisse nicht überschritten hat, indem er festlegte, dass der Plattformbetreiber als Erbringer der erbrachten Dienstleistungen gilt.

eBay schafft Gebühren für Privatverkäufer ab

eBay.de schafft ab dem 1. März 2023 die Gebühren für private Verkäuferinnen ab. Das bedeutet, dass weder Angebotsgebühren noch Verkaufsprovisionen bei erfolgreichem Verkauf an eBay gezahlt werden müssen. Mit diesem Schritt beseitigt eBay die größte Hürde, die deutsche Verbraucher bislang in Bezug auf das Verkaufen bei eBay.de gesehen haben. Oliver Klinck, Geschäftsführer von eBay Deutschland, erwartet, dass durch den Wegfall der Gebühren mehr gebrauchte und preisgünstigere Angebote für Käufer zur Verfügung stehen werden. Der Wegfall der Gebühren ist auch eine Investition in das gesamte Marktplatz-Geschäft und erweitert die Vielfalt des Angebots bei eBay Deutschland, was auch die Absatzmöglichkeiten für gewerbliche Händler erhöht.

Alibaba meldet Nettogewinn-Rückgang um 37 %

Der chinesische E-Commerce-Riese Alibaba meldete für die ersten neun Monate seines Geschäftsjahres einen Rückgang des Nettogewinns um 37,3 % auf 48,993 Mrd. Yuan (6,7 Mrd. EUR), während der Umsatz trotz der Covid-19-Beschränkungen um 1,8 % auf 660,487 Mrd. Yuan (90,063 Mio. EUR) stieg, berichtet cross-border-magazine.com. Das Inlandsgeschäft verzeichnete einen Rückgang von 1 %, aber die internationale Handelsplattform verdiente 8 % mehr. Das Cloud- und das Logistikgeschäft von Alibaba verzeichneten Umsatzsteigerungen, und der zurechenbare Nettogewinn der Gruppe stieg im dritten Quartal des Geschäftsjahres um 69 %. Der CFO von Alibaba, Toby Xu, erklärte, dass die Liquidität des Konzerns weiterhin „stark“ sei und eine „gesunde Cashflow-Generierungsfähigkeit“ aufweise.

ifo-Umfrage: Weniger Unternehmen planen Preiserhöhungen

Eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts zeigt, dass immer weniger Unternehmen in den nächsten drei Monaten beabsichtigen, ihre Preise zu erhöhen. Die ifo-Preiserwartungen fielen im Februar auf 29,1 Punkte, nach 35,2 im Januar, was den fünften Rückgang in Folge darstellt. ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser erklärte, dass die Unternehmen einen Großteil der gestiegenen Kosten bereits an ihre Kunden weitergegeben hätten und die Nachfrage in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zurückgehe. Insbesondere im Einzelhandel planen mittlerweile weniger Unternehmen, ihre Preise anzuheben. Allerdings seien die Preiserwartungen dort noch höher als in anderen Wirtschaftsbereichen.

UK Supreme Court entscheidet gegen MwSt.-Nullsatz für digitale Zeitungen

© Pexels

Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat laut eines Berichts von constablevat.com entschieden, dass die Lieferung digitaler Veröffentlichungen, wie digitaler Zeitungen, nicht dem Mehrwertsteuer-Nullsatz unterliegt. In dem Fall ging es darum, ob Lieferungen digitaler Veröffentlichungen, die in Papierform zum Nullsatz besteuert werden, auch dann zum Nullsatz besteuert werden können, wenn sie vor dem 30. April 2020 in elektronischer Form veröffentlicht werden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Begriff „Zeitungen“ im britischen Mehrwertsteuergesetzes keine digitalen Ausgaben umfasst. Es wird erwartet, dass sich diese Entscheidung auf Unternehmen auswirkt, die beim HMRC-Schutzanträge in Bezug auf digitale Veröffentlichungen gestellt oder die in diesem Fall Berufung eingelegt haben.

 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Mehr zum Thema: EU Wirtschaft