eClear, Presse | 15. Juli 2021

Steuerberater fühlen sich unzureichend vorbereitet

Wir haben die Einstellung von Steuerberatern zur aktuellen EU-Mehrwertsteuerreform analysiert und präsentiert hier die Ergebnisse der Umfrage. von

Studie MwSt Digitalpaket
Studie MwSt Digitalpaket

Seit dem 1. Juli 2021 ist es in Kraft: das EU-Mehrwertsteuer-Digitalpaket. Mit Neuregelungen wie bspw. der Abschaffung der Lieferschwellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie der 22-Euro-Zollfreigrenze für Importe in die EU oder auch der Neuregelung für Marktplätze betrifft sie den grenzüberschreitenden Handel und so Steuerberater mit Mandanten, die in diesem Bereich aktiv sind.

„Aufgrund der Einführung des EU-weit geltenden Schwellenwertes von 10.000 Euro, ab dem B2C-Warenverkäufe in andere Mitgliedstaaten im jeweiligen Bestimmungsland zu erklären sind, müssen künftig viel mehr Händler genau dieser Regelung nachkommen“, so Annett Schaberich, Syndikus-Steuerberaterin und Vice President Tax Compliance bei eClear. „Für Steuerberater und ihre Mandanten bedeutet das, dass sie sich u.a. mit länderspezifischen Steuersätzen für unterschiedliche Produkte und den neuen Meldeverpflichtungen auseinandersetzen müssen.“

Unzureichende Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Stellen

Die eClear-Umfrage zeigt, dass Steuerberater sich nicht gut informiert fühlen. 40 % der Befragten gaben an, dass sie sich durch die Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Stellen unzureichend abgeholt und vorbereitet fühlen. Gut ein Fünftel (22 %) ordnet die Informationsbereitstellung sogar als „sehr schlecht“ ein. Nur 10 % der Steuerberater fühlen sich gut oder sehr gut vorbereitet. Auch bei den Mandanten gibt es anscheinend Wissenslücken: Bei einer Skala von 1 (gar nicht präsent) bis 10 (sehr präsent) vergaben die Steuerberater durchschnittlich eine 3 bei der Frage, wie präsent die Thematik der EU-Reform bei Ihren Mandanten ist.

„Unwissenheit kann für Händler teuer werden“, ergänzt Annett Schaberich. „Die EU-Reform bedeutet für Steuerberater und Mandanten einen bürokratischen und administrativen Mehraufwand. Händler müssen sich mit ihren jeweiligen Verkäufen auseinandersetzen und gemeinsam mit ihrem Steuerberater die Entscheidung treffen, wie sie die Verkäufe zukünftig versteuern. Aufgrund der zahlreichen Neuregelungen und Ausnahmen ist es allerhöchste Zeit sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen.“

„Die EU-Reform bedeutet für Steuerberater und Mandanten einen bürokratischen und administrativen Mehraufwand. “

Annett Schaberich – Syndikus-Steuerberaterin, Vice President Tax Compliance

Automatisierte Prozesse bringen Entlastung

40 % der Antworten zeigen: die „Kenntnis lokaler Steuersätze” beschäftigt die Steuerberater in diesem Zusammenhang am meisten – gefolgt von Themen wie „One-Stop-Shop und Import One-Stop-Shop“, „Marktplatzhaftung“ und „Zollanmeldung und Vertretung“. Die Kenntnis lokaler Steuersätze ist durch die Komplexität des Mehrwertsteuer-Systems der EU eine Herausforderung: Kinderkleidung ist in Luxemburg reduziert, in Polen der Fruchtsaft; in Portugal ist der Rotwein ermäßigt, in Deutschland die Milch. Durch die EU-Mehrwertsteuerreform sind Händler verpflichtet die länderspezifisch geltenden Mehrwertsteuersätze richtig anzuwenden. Die sogenannte „EU VAT Rates Datenbase“ der Europäischen Union sollte Abhilfe schaffen. Doch die Datenbank mit MwSt.-Sätzen für die EU-27 ist teilweise unvollständig und fehlerhaft. Ein Wettbewerbsnachteil für Online-Händler und eine Stolperfalle für Steuerberater. Die eClear Datenbank VATRules bietet hier eine Lösung.

„Automatisierte Prozesse können Steuerberater und ihre Mandanten entlasten. Die eClear Datenbank VATRules liefert korrekte Steuersatz-Informationen und führt zu korrekten Steueranmeldungen“, sagt Lea-Luisa Blase, VAT Consultant bei eClear. „Mit den VATRules kommen wir auf mittlerweile mehr als 1,2 Millionen Steuercodes inkl. aller Sonderfälle. Diese sind zertifiziert und werden permanent aktualisiert. Einmal zu den Produkten des Händlers zugeordnet, erhält dieser on demand in seiner jeweiligen Systemumgebung die zutreffenden Steuersätze. Das ist einzigartig.“

Die Umfrage wurde im Zeitraum 22. Juni bis 2. Juli 2021 durchgeführt. Es wurden insgesamt 50 Steuerberater durch eClear online befragt.

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