Newsroom, Umsatzsteuer | 1. Dezember 2022

Spanien aktualisiert Umsatzsteuerformulare ab 2023

Die spanische Steuerverwaltung hat am 18.11.2022 einige für Umsatzsteuer relevante Formulare aktualisiert. Die Änderungen treten ab Januar 2023 in Kraft. von

Spanien Neue Formulare ab 2023
Spanien Neue Formulare ab 2023

Die ersten Meldezeiträume, in denen die neuen Formulare für die reguläre, die Gruppen-Umsatzsteuererklärung und den Meldezeitraum 2022 für die jährliche Umsatzsteuererklärung gelten, beginnen im Januar 2023.

Die aktualisierten spanischen Umsatzsteuerformulare:

  • Umsatzsteuererklärung (Modelo 303)
  • jährliche Umsatzsteuererklärung (Modelo 390)
  • Umsatzsteuer-Gruppenerklärungen Gruppen (Modelo 322)

Warum wurden die Formulare aktualisiert?

  • Berücksichtigung der neuen befristeten Umsatzsteuersätze in Spanien von 5 % und 0 %.
  • Technische Neuheiten zur Erleichterung des Ausfüllens und Vereinheitlichung der Bezeichnungen und Abschnitte in allen drei Formularen.
  • Diverse Änderungen zielen vorwiegend darauf ab, in allen drei Formularen die gleiche Benennung und Nummerierung zu verwenden und das Verständnis der verschiedenen Abschnitte zu erleichtern.
  • In die Vordrucke 303 und 322 wird ein zusätzliches Feld über die Differenzbesteuerung eingefügt, um den vier Feldern in den Vordrucken 390 zu entsprechen.
  • Der Vordruck für die Umsatzsteuer-Erklärung enthält im Abschnitt über die Endposition Informationen über die frühere Umsatzsteuer-Position, einschließlich möglicher Berichtigungen, die eingereicht wurden.

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