Die DAC-7-Richtlinie umfasst neue Melde- und Informationspflichten für digitale Plattformen, die ihren Nutzern Folgendes ermöglichen:
- Waren verkaufend, z. B. Amazon oder eBay
- Immobilien vermieten, z. B. Airbnb oder Booking.com
- Persönliche Dienstleistungen erbringen, z. B. Uber oder TaskRabbit
- Transportmittel mieten, z. B. ShareNow oder MILES
DAC7 betrifft Plattformen jeder Größe
Im Rahmen der DAC7-Richtlinie werden Händler, die über digitale Plattformen Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, als „Verkäufer“ bezeichnet. Diese neue Regelung bedeutet, dass betroffene Plattformen und Marktplätze die Daten Ihrer Verkäufer validieren und an die Steuerbehörden des jeweiligen Landes weitergeben müssen, einschließlich:
- Name
- Anschrift
- Steuer-ID
- Bankkontonummer
- Jährliche Einnahmen über Ihre Plattform
Die DAC-7-Richtlinie wurde am 22. März 2021 vom Europäischen Rat verabschiedet. Er wies die EU-Mitglieder an, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2022 vollständig in nationales Recht umzusetzen.
Auf Unternehmensebene müssen die ersten DAC-7-Berichte bis zum 31. Januar 2024 vorgelegt werden. Der erste Bericht basiert auf den Verkäufer-Daten aus dem Jahr 2023. Die Plattformen müssen also jetzt alle erforderlichen Informationen sammeln und validieren.
Die Datenvalidierung von bereits bestehenden Verkäufern muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Aktueller Stand in der EU
In diesem Herbst ist eine Zunahme der Aktivitäten zu beobachten. Mehrere EU-Länder haben erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung von DAC-7 gemacht, indem sie entweder öffentliche Anhörungen eingeleitet, Gesetzesentwürfe veröffentlicht oder – im Falle von Österreich und der Slowakei – DAC-7 direkt in nationales Recht umgesetzt haben.
Die nachstehende Karte zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung in ganz Europa.
Quelle: fonoa.com