Umsatzsteuer | 26. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung am 1. Juli: Was der Onlinehandel jetzt beachten muss

Am 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auf 16 bzw. 5 Prozent herabgesetzt, und Händler müssen die temporäre Änderung in ihrem Geschäft berücksichtigen. Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für den Versand und die Anpassungen im Shop? von

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Für die Mehrwertsteuersenkung gilt eine stichtagsbezogene Abgrenzung: Die Änderungen treten am 1. Juli um 0 Uhr in Kraft. Für die Entstehung der Mehrwertsteuer ist der Leistungszeitpunkt des Umsatzes entscheidend; Weder die Rechnungsstellung noch der Vertragsabschluss sind relevant. Im Onlineversand gelten die Vorgaben für bewegte Lieferungen. Maßgeblich ist damit der Zeitpunkt des Beginns der Warenbeförderung. Das heißt, wenn die Ware am 29. Juni bestellt wird, aber erst am 2. Juli aus dem Lager verschickt wird, gilt der herabgesetzte Mehrwertsteuersatz. Wird die Ware am 30. Juni bereits transportiert, gilt der bisherige Mehrwertsteuersatz. Die Rechnung muss den entsprechend richtigen Wert ausweisen.

Ein besonderer Fall tritt beim Umtausch von Waren ein. Mit dem Umtausch eines erworbenen Produkts wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht und anschließend eine neue Lieferung getätigt. Wenn der Kunde also ein im Juni geliefertes Produkt nach dem Stichtag umtauscht, muss der Händler auf die Lieferung des Ersatzgegenstands den Umsatzsteuersatz von 16 Prozent anwenden.

Umsetzung im Shop

Eine „One size fits all“-Lösung für die Mehrwertsteueränderung im Onlineshop gibt es nicht. Händler nutzen unterschiedliche Shopsysteme, Plattformen oder eigene Entwicklungen, sodass die Anpassungen immer in Abhängigkeit davon erfolgen müssen. Ob die Darstellung von Preisen auf der Produktseite und im Checkout-Prozess, Hinweise in den AGBs oder FAQs – vieles ist individuell geregelt. So geben einige Händler den Zusatz „inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand“ beim Preis oder „Die Angebote verstehen sich inkl. 19% MwSt.“ in den Artikelbeschreibungen an. Dies muss natürlich angepasst werden ebenso wie Rechtstexte, in denen explizite Verweise auf die Höhe der Mehrwertsteuer vorkommen. Eine umfassende Checkliste, was im Onlineshop bis zum 1. Juli 2020 umgesetzt sein muss, findet sich beim Händlerbund.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seiner Homepage Antworten für einige der grundlegenden Fragen zur Mehrwertsteuersatzsenkung bereitgestellt. Dort sind die Hintergründe der Anpassung sowie Informationen zum Stichtag, Lieferfristen für Waren und Bestellungen im Ausland aufgelistet. Der Entwurf des BMF-Schreibens mit allen Details ist ebenfalls abrufbar.

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