E-Commerce, Newsroom, Zoll | 17. Januar 2023

Griechenland: Intrastat-Meldung 2023

Die griechische Statistikbehörde ELSTAT (Hellenic Statistical Authority) hat bekannt gegeben, dass auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, Unternehmen, die Importe oder Exporte innerhalb der Europäischen Union (EU) tätigen ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet sein werden, eine Intrastat-Meldung abzugeben, wenn sie bestimmte statistische Schwellen erreichen. von

Wann gilt die befristete Intrastat-Meldepflicht in Griechenland?

Die befristete Intrastat-Meldepflicht gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die betroffenen Unternehmen müssen eine Intrastat-Meldung einreichen, wenn die Gesamttransaktionen der Intra-EU-Wareneinfuhren (Eingänge) und/oder Intra-EU-Warenausfuhren (Versendungen) im Vorjahr den statistischen Schwellenwert des vorangegangenen Bezugsjahres (2022) überschritten haben oder wenn die Gesamttransaktionen der Intra-EU-Wareneinfuhren und/oder Intra-EU-Warenausfuhren den Schwellenwert im Bezugsjahr (2023) überschreiten.

Was sind die statistischen Schwellenwerte?

Die statistischen Schwellenwerte für Intra-EU-Einfuhren (Eingänge) betragen 150.000 EUR und für Intra-EU-Ausfuhren (Versendungen) 90.000 EUR.

Die Schwellenwerte können sich von Jahr zu Jahr ändern.

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