Wann gilt die befristete Intrastat-Meldepflicht in Griechenland?
Die befristete Intrastat-Meldepflicht gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die betroffenen Unternehmen müssen eine Intrastat-Meldung einreichen, wenn die Gesamttransaktionen der Intra-EU-Wareneinfuhren (Eingänge) und/oder Intra-EU-Warenausfuhren (Versendungen) im Vorjahr den statistischen Schwellenwert des vorangegangenen Bezugsjahres (2022) überschritten haben oder wenn die Gesamttransaktionen der Intra-EU-Wareneinfuhren und/oder Intra-EU-Warenausfuhren den Schwellenwert im Bezugsjahr (2023) überschreiten.
Was sind die statistischen Schwellenwerte?
Die statistischen Schwellenwerte für Intra-EU-Einfuhren (Eingänge) betragen 150.000 EUR und für Intra-EU-Ausfuhren (Versendungen) 90.000 EUR.
Die Schwellenwerte können sich von Jahr zu Jahr ändern.
Quelle: eurostat.statistics.gr