E-Commerce, Newsroom | 29. November 2022

EU nimmt Onlinehändler bei Verbraucherschutz in die Pflicht

Onlinehändler und weitere Unternehmen der Lieferkette werden in Zukunft gegenüber dem Verbraucher Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen. von

Lieferanten in der Pflicht bei Produktqualitat
Lieferanten in der Pflicht bei Produktqualitat

Manche Käufe im Internet erweisen sich als Flopp, manchmal gar sind sie gefährlich. Um die Verbraucherrechte zu stärken, einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf einen Kompromiss: Onlinehändler und weitere Unternehmen der Lieferkette werden in Zukunft beim Verbraucherschutz mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte übernehmen. Dies wurde in der Nacht zum 29.11.2022 in einem Kompromiss vereinbart. Vor allem gefährliche Produkte schneller vom Markt zurückzurufen, war das Ziel dieses Übereinkommens.

Dabei geht es vor allem um Waren, die bei Onlinehändlern, wie Amazon oder eBay erworben und aus Nicht-EU-Gebieten geliefert wurden. „Dadurch landen im Binnenmarkt Produkte, die nicht unseren Sicherheitsstandards entsprechen“, sagte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne). Zudem betonte Cavazzini, dass die Anpassung an die Anforderungen des Onlineshoppings überfällig waren.

Künftig muss eine sogenannte verantwortliche Person überprüfen, ob Herstellerinfos zu EU-Sicherheitsstandards korrekt angegeben wurden und diese auch erfüllt sind.

„Unter gewissen Umständen müsste diese Person dann auch für Schäden durch mangelhafte Produkte haften“, äußerte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi. Damit sollen verantwortliche Unternehmen dazu gebracht werden, ihre Kunden künftig etwa bei Rückrufen besser und vor allem schneller zu informieren. Für die Kunden ist zudem ein verlängerter Garantiezeitraum vorgesehen, in dem sie Anspruch darauf haben, sich gefährliche Produkte ersetzen, reparieren oder sogar den Kaufpreis erstatten zu lassen.

Einsparungspotenzial von ungefähr einer Milliarde EUR erwartet

Mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften dürften die Verbrauchenden in der EU nach Ansicht des Europaparlaments im ersten Jahr circa eine Milliarde Euro einsparen – bis zu 5,5 Milliarden in den nächsten zehn Jahren. Der Kompromiss gilt nahezu angenommen, die formelle Annahme steht aber noch aus. Mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?