Newsroom, Umsatzsteuer | 20. Januar 2023

EPPO: Italienische Steuerpolizei friert 10 Mio. EUR ein

Am 11. Januar 2023 hat die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) im Rahmen von Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) wegen Steuerhinterziehung Vermögenswerte im Wert von über 10 Millionen Euro eingefroren. Die Ermittlungen begannen im Jahr 2019 nach einer Steuerprüfung bei einem Unternehmen in der Region Lecco-Brianza. von

Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen, der steuerliche Vertreter einer juristischen Person nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, seinen tatsächlichen Sitz nicht in den Niederlanden, sondern in der Region Lecco hatte. Das Unternehmen steht im Verdacht, einen internationalen Steuerumgehungsmechanismus zu nutzen, der als „Tax Inversion“ bekannt ist.

Den Ermittlungen zufolge vermarktete das Unternehmen mit Sitz in Brianza seine Produkte im italienischen Hoheitsgebiet, während es in betrügerischer Absicht vorgab, die Waren seien für andere EU-Mitgliedstaaten bestimmt und daher von der Mehrwertsteuer befreit, wobei es den fiktiven ausländischen Sitz des Unternehmens missbrauchte.

„Dutch Sandwich“

Überdies wird vermutet, dass das angeblich in den Niederlanden ansässige Unternehmen ein komplexes Unternehmenssystem geschaffen hat, bei dem es von einer auf den Niederländischen Antillen (im Rahmen einer steuerlichen Vorzugsregelung) registrierten Holdinggesellschaft kontrolliert wurde, die wiederum von einem anderen, offenbar ebenfalls in den Niederlanden ansässigen Unternehmen kontrolliert wurde – eine Regelung, die als „Dutch Sandwich“ bekannt ist, eine Form der Steuerhinterziehung, bei der Muttergesellschaften in verschiedenen Ländern eingesetzt werden, um Gewinne in Steueroasen zu verschieben.

Gegen die Geschäftsführer des Unternehmens, die beide italienische Staatsangehörige sind, wird wegen Mehrwertsteuerbetrugs in den Jahren 2013 bis 2018 ermittelt. Die Ermittlungen ergaben einen tatsächlichen Umsatz in Italien von rund 50 Mio. EUR und eine nicht gezahlte Mehrwertsteuer von über 10 Mio. EUR. Die Durchführung der Durchsuchungen, die Beschlagnahme und das Einfrieren von Vermögenswerten dauern noch an. Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld vor den zuständigen italienischen Gerichten bewiesen ist.

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