E-Commerce, Newsroom, Zoll | 4. September 2023

DSA-Regeln: Plattformen Versagen

In den heutigen Commerce Updates befassen wir uns mit wichtigen Veränderungen in der Handels- und Digitalpolitik. Von Versäumnissen bei der Einhaltung der DSA-Vorschriften hin zu Deutschlands Vorstoß für digitale Währungen und der drohenden Preiserhöhung von DHL. Das Vereinigte Königreich verschärft die Einfuhrbestimmungen, Polen entscheidet sich für eine Besteuerung der Versandkosten und Shein sieht sich einer rechtlichen Prüfung wegen KI-Designs gegenüber. Hier ist Ihr Update. von

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Untersuchung zu großen Online-Plattformen wie Amazon, Google-Suche, Zalando und TikTok durchgeführt und festgestellt, dass diese in Bezug auf Verbraucherschutz und Transparenz noch erheblichen Nachholbedarf haben. Obwohl die EU mit dem Digital Services Act (DSA) neue Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber eingeführt hat, die seit dem 25. August gelten, weisen die untersuchten Anbieter Mängel auf. Insbesondere bei der Pflicht zu Kontaktangaben und der Transparenz von Empfehlungssystemen gibt es Defizite.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kritisiert, dass die großen Anbieter genügend Zeit gehabt hätten, die neuen Vorgaben umzusetzen. Der vzbv plant weitere Überprüfungen und wird bei anhaltenden Verstößen die Möglichkeit nutzen, Unternehmen abzumahnen.

Die Studie zeigt, dass Kontaktmöglichkeiten bei den untersuchten Anbietern zwar vorhanden, aber nicht immer leicht zugänglich sind. Überdies sind die Empfehlungs- und Ranking-Systeme intransparent. Nur Booking.com ermöglicht, persönliche Empfehlungen mit einem Klick auszuschalten. Bei anderen Anbietern ist dies komplizierter oder nicht möglich. Der vzbv fordert daher mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Online-Handel.

Deutscher Handel setzt auf digitale Währung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Pläne zur Einführung eines digitalen Euros, fordert jedoch klare Entscheidungen von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank. Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter für Zahlungsverkehr, sieht im digitalen Euro ein potenzielles Gegengewicht zu den derzeit dominierenden internationalen Zahlverfahren. Besonders im grenzüberschreitenden Handel könnte die digitale Währung Vorteile bieten.

Allerdings sieht der HDE auch Herausforderungen: Der digitale Euro muss von einer breiten Verbraucherschicht angenommen werden und sollte in seinem Design für alle Zahlungsfälle, einschließlich höherer Beträge und Offline-Nutzung, geeignet sein. Zudem sollten die Einführungskosten für Händler akzeptabel sein.

Der Verband betont die Notwendigkeit einfacher und niedriger Gebührenstrukturen und stellt klar, dass der Handel bereit ist, zur Akzeptanz des digitalen Euros beizutragen. Entscheidend für den Erfolg sei jedoch, ob die Verbrauchernachfrage die Investitionen des Handelssektors rechtfertige. Der HDE sieht im digitalen Euro nicht nur eine digitale Form des Bargelds, sondern auch das Potenzial für innovative Anwendungsfälle.

DHL: Preisanstieg ab Oktober 2023

DHL Paket kündigt eine Preiserhöhung für seine Geschäftskunden an, die ab dem 1. Oktober 2023 in Wellen umgesetzt wird. Als Gründe für die Anpassung nennt das Unternehmen stark gestiegene Personalkosten nach dem Tarifabschluss im März sowie die Inflation. Benjamin Rasch, Marketingchef der deutschen Brief- und Paketsparte der DHL Group, betont, dass die Preisanpassungen „unausweichlich“ seien. Um transparent zu sein, hat DHL bestimmte Preisbestandteile wie Energie- und Mautkosten aus dem Basispreis herausgenommen und als Zuschläge ausgewiesen.

Zusätzlich wird DHL Paket für November und Dezember 2023 erstmals einen sogenannten „Peakzuschlag“ von 0,19 EUR je Sendung erheben. Die Preiserhöhung betrifft nur den nationalen und internationalen DHL-Paketversand für Geschäftskunden, nicht jedoch das DHL Express-Geschäft. Privatkunden sind von der Preisanpassung nicht betroffen.

Brexit 2.0: Großbritannien verschärft Importregeln

Die britische Regierung hat im Rahmen ihrer Grenzstrategie 2025 ein ehrgeiziges neues Zielbetriebsmodell für die Grenze eingeführt, das bis Oktober 2024 voll einsatzfähig sein soll. Das am 29. August 2023 veröffentlichte Modell führt eine umfassende Reihe von Kontrollen ein, die die nationale Sicherheit und die Biosicherheit stärken sollen. Zum ersten Mal seit dem Brexit wird das Vereinigte Königreich Kontrollen für Einfuhren aus der Europäischen Union einführen und gleichzeitig die Einfuhrkontrollen für Waren aus anderen Teilen der Welt vereinfachen.

Das Modell soll das Vereinigte Königreich vor einer Reihe von Bedrohungen schützen, darunter Pflanzen- und Tierkrankheiten, die den Agrarsektor und die Lebensmittelversorgungsketten beeinträchtigen könnten. Außerdem soll es gegen illegale Einfuhren wie Schusswaffen und Rauschgift vorgehen. Die Regierung geht davon aus, dass durch die Nutzung von Daten und Technologien die Handelsabläufe für die Unternehmen vereinfacht und die Menge der erforderlichen Papiere und Daten verringert werden können, was zu Einsparungen von schätzungsweise 520 Millionen Pfund pro Jahr führen wird.

Um den Bedenken der Beteiligten Rechnung zu tragen, hat die Regierung einer dreimonatigen Verschiebung der Einführung bestimmter gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Kontrollen sowie vollständiger Zollkontrollen für nicht qualifizierte nordirische Waren zugestimmt. Diese sollen nun ab Januar 2024 eingeführt werden. Weitere Kontrollen, einschließlich Kontrollen von tierischen Erzeugnissen und Pflanzen mit mittlerem Risiko aus der EU, werden im April 2024 eingeführt. Sicherheitserklärungen für EU-Einfuhren sind für Oktober 2024 vorgesehen.

Die Regierung testet auch neue Technologien wie verteilte Ledger für den Datenaustausch, intelligente Siegel und GPS-Tracker, die die Prozesse in der Lieferkette weiter vereinfachen könnten. Ein weiteres zentrales Element ist das Single Trade Window, eine digitale Plattform, die darauf abzielt, die Prozesse im Import- und Exporthandel zu vereinfachen und zu rationalisieren.

Baroness Neville-Rolfe, Staatsministerin im Cabinet Office, betonte, dass das neue Modell „einen effizienteren Handel für Unternehmen gewährleisten, vor Bedrohungen der Biosicherheit schützen und gegen illegale Importe wie Schusswaffen und Drogen vorgehen“ werde.

Das Modell wurde von Branchenexperten allgemein positiv aufgenommen, obwohl sie betonen, dass der Schwerpunkt nun auf der rechtzeitigen Umsetzung liegen muss, um sicherzustellen, dass sich die Unternehmen an das neue digitale Handelssystem anpassen können.

Polen: Versandkosten sind steuerpflichtig

Die polnische Steuerbehörde KIS hat eine neue Interpretation zur Besteuerung von Versandkosten veröffentlicht, die weitreichende Implikationen für den E-Commerce haben könnte. Ein Unternehmer hatte die Behörde um Klarstellung gebeten, ob die von Käufern überwiesenen Versandkosten der Mehrwertsteuer unterliegen. Seiner Ansicht nach sollten diese Kosten nicht besteuert werden, da sie lediglich die Versandkosten abdecken.

Die KIS-Direktion wies jedoch darauf hin, dass Versandkosten grundsätzlich zur Steuerbemessungsgrundlage gehören. Ausnahmen gelten nur, wenn der Verkäufer im Namen und im Auftrag des Käufers handelt und entsprechende Aufzeichnungen führt. Der Antragsteller erfüllte keine dieser Bedingungen, weshalb die Versandkosten als steuerpflichtig eingestuft wurden.

Die Entscheidung basiert auf der EU-Richtlinie 2006/112/EG und hebt die Bedeutung der Vollmacht und der Vertretung im Bürgerlichen Gesetzbuch hervor. Nur wenn der Verkäufer im Namen und im Auftrag des Käufers handelt und entsprechende Aufzeichnungen führt, können die Versandkosten von der Steuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden.

Shein im Visier: KI-Designs vor Gericht

Die Debatte um künstliche Intelligenz (KI) in Kunst und Handel nimmt an Fahrt auf. Drei US-Designer, Krista Perry, Larissa Martinez und Jay Baron, haben nun gegen das chinesische Unternehmen Shein Klage eingereicht, berichtet fashionnetwork.com. Der Vorwurf: Sheins KI-Algorithmus soll ihre Designentwürfe eins zu eins kopiert haben. Ein Präzedenzfall könnte sich anbahnen, da die Kläger sich auf das Gesetz zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, den sogenannten Rico Act, berufen.

Die Anklage wirft Shein vor, genaue Raubkopien seien ein integraler Bestandteil ihres „Konzeptions“-Prozesses. Ein 52-seitiges Dokument zeigt, dass Sheins KI in der Lage ist, wirtschaftlich Erfolg versprechende Produkte zu identifizieren und zu kopieren, was den finanziellen Schaden für die ursprünglichen Designer potenziell erhöht.

Die Anwälte der Kläger argumentieren, dass der Rico Act eine Rechtsgrundlage bieten könnte, um gegen Shein vorzugehen. Ursprünglich gegen organisiertes Verbrechen gerichtet, ermöglicht das Gesetz, alle Akteure zur Rechenschaft zu ziehen, die direkt oder indirekt an organisierter Kriminalität beteiligt sind.

Shein selbst betont, alle behaupteten Verstöße ernst zu nehmen und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, sobald Klagen eingereicht werden.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Mehr zum Thema: EU Wirtschaft