Newsroom, Umsatzsteuer | 6. Dezember 2022

Digitalisierung der Umsatzsteuer in Polen

Für die Umsatzsteuer in Polen stehen Änderungen in vier wichtigen Bereichen bevor. von

Polen Ab 2023 noch digitaler
Polen Ab 2023 noch digitaler

SLIM-VAT 3

Der vom polnischen Finanzministerium vorbereitete Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen und einiger anderer Gesetze, die sogenannte SLIM-VAT 3, wurde in verschiedenen Ministerien und öffentlichen Anhörungen diskutiert. SLIM VAT 3 ist ein weiteres Paket von Vereinfachungen bei der Waren- und Dienstleistungssteuer, mit dem zahlreiche Forderungen von Unternehmern an das Finanzministerium umgesetzt werden. Die Konsultationen dauerten bis 26. August 2022 an.

Was ändert sich durch SLIM VAT 3?

  • Höhere Freigrenze für Steuerzahler
  • Entbürokratisierung bei der Nutzung von Registrierkassen mit elektronischer Aufzeichnungspflicht
  • Die direkte Kontaktstelle für alle Fragen und Anliegen ist das Nationales Informationsbüro für Steuern und Zölle (KIS)
  • Wechselkurse für Gutschriften
  • Die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren ist ohne Rechnung abzugsfähig
  • Ein Steuerzahler, der keine Dokumente vorlegt, die eine innergemeinschaftliche Warenlieferung (WDT) innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestätigen, ist verpflichtet, eine solche Transaktion als Inlandslieferung zu erfassen und den entsprechenden Mehrwertsteuersatz anzuwenden.
  • Ein Irrtum wird nicht in gleicher Weise geahndet wie Betrug
  • Vorschussrechnungen sind nicht immer notwendig
  • Bargeldlose Steuerzahler – es ist einfacher, eine schnellere Umsatzsteuererstattung zu erhalten
  • Die gesamtschuldnerische Haftung wird durch den Faktor aufgehoben.
  • Änderungen bei der Anwendung von Mischpreisen

Die Umsetzung wird auf den 1. April 2023 verschoben.

B2B – Obligatorisches E-Invoicing ab 2024 für in Polen ansässige Unternehmen

Am 1. Januar 2022 wurde das nationale System für elektronische Rechnungen zuerst als eine fakultativ anwendbare Lösung eingeführt. Das polnische Finanzministerium strebt allerdings an, die Nutzung von KSeF ab dem Jahr 2024 als verbindlich festzulegen, sodass die elektronische Rechnungsstellung für sämtliche Unternehmen noch im selben Jahr verpflichtend sein wird.

Was ist KSeF?

Das nationale System für elektronische Rechnungen (Krajowy System e-Faktur, abgekürzt KSeF) ist ein Datenaustauschsystem für die Ausstellung, den Empfang und die Speicherung strukturierter Rechnungen in Polen. Zudem wird das System verwendet, um Rechnungen mit einer systemseitig zugewiesenen Identifikationsnummer (KSeF-ID) zu versehen und um zu prüfen, ob sie einer bestimmten Vorlage entsprechen.

Damit gilt Polen als ein weiterer EU-Mitgliedsstaat neben Spanien, Portugal und Italien, der sich bei der elektronischen Rechnungsverarbeitung für einen Umstieg vom sogenannten Post-Audit-Model auf das Clearance-Model entschieden hat.

Umsatzsteuergruppierungen ab 01.01.2023

  • Optional für in Polen ansässige Unternehmen
  • Konsultation endete am 29. Juli 2022

Umsatzsteuersätze

Seit dem 1. Februar 2022 gelten in Polen ermäßigte Mehrwertsteuersätze, unter anderem für Lebensmittel, Kraftstoffe, Energie, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel. Die Senkungen resultieren aus der vom polnischen Sejm am 13. Januar 2022 verabschiedeten Änderung des polnischen Gesetzes über Mehrwertsteuer (ustawa o podatku od towarów i usług). Die Änderungen des Senats wurden abgelehnt. Diese Änderung wird als „Anti-Inflation-Schutzschild 2.0“ bezeichnet. Ihr Zweck ist, das Preiswachstum einzudämmen und die negativen Auswirkungen der stark steigenden Inflation in Polen abzumildern.

Diese Maßnahmen sind nicht der erste Schritt dieser Art des polnischen Gesetzgebers, da sie eine Verlängerung der durch die Verordnung des polnischen Finanzministers vom Dezember 2021 eingeführten Senkungen darstellen, als die Mehrwertsteuersätze für Erdgas von 23 % auf 8 % gesenkt wurden und für Wärmeenergie von 23 % auf 8 %. Zu beachten ist allerdings, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze nur vorübergehend eingeführt wurden, da sie nur bis zum 31. Juli 2022 gelten sollten, also für sechs Monate. Diese Befristung wurde mit SLIM VAT 3 verlängert und gilt nun bis zum 30.06.2023!

 

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