Deutsche Post DHL Group knackt Rekordumsatz

Die Deutsche Post DHL Group hat im vergangenen Jahr dank ihres erfolgreichen internationalen Geschäfts einen Umsatzrekord aufgestellt. Derweil sieht sich der Mode-E-Commerce-Riese Zalando mit rückläufigen Umsätzen und Stellenstreichungen konfrontiert, was das Unternehmen zu einer riskanten Strategie zwingt. Weitere Nachrichten: Amazon geht gegen gefälschte Bewertungen auf seiner Plattform vor, und neue EU-Vorschriften verschärfen die Pflichten von Zahlungsdienstleistern. Zudem kämpfen die deutschen Seehäfen mit Herausforderungen im Güterumschlag. Gleichzeitig hat Slowenien einen Fall von Mehrwertsteuerbefreiung vor dem EU-Gerichtshof gewonnen. von

Neue Bestmarken für die Deutsche Post DHL Group: Der Konzernumsatz konnte im vergangenen Jahr dank des erfolgreichen Auslandsgeschäfts auf 94,4 Milliarden Euro gesteigert werden. Auch beim EBIT gab es einen Zuwachs um 6 Prozent auf 8,4 Milliarden Euro. Die Aktionäre dürfen sich über eine Dividendenanhebung auf 1,85 EUR pro Aktie freuen. Zudem wird das Aktienrückkaufprogramm um 1 Milliarde Euro aufgestockt. Das Unternehmen hat auch im Bereich Nachhaltigkeit alle nicht-finanziellen Ziele erreicht. Für das Jahr 2023 erwartet die Deutsche Post DHL Group ein EBIT zwischen 6,0 und 7,0 Milliarden Euro. Das EBIT-Ziel für 2025 liegt bei mehr als 8,0 Milliarden Euro.

Umsatzrückgang und Stellenabbau zwingen Zalando zu riskanter Strategie

© Mika Baumeister / unsplash

Im vergangenen Jahr hat der Online-Modehändler Zalando einen Umsatzrückgang von 0,1 Prozent auf 10,3 Milliarden Euro verzeichnet. Der bereinigte operative Gewinn sank ebenfalls auf 184,6 Millionen Euro, nachdem er im Vorjahr bei fast 425 Millionen Euro gelegen hatte. Die Pandemie hat sich auch auf das Geschäft von Zalando ausgewirkt. Der Konzernumsatz litt unter der nachlassenden Kauflust, insbesondere im ersten Quartal 2022 musste Zalando einen Umsatzrückgang und gar einen Verlust melden. Für das laufende Jahr 2023 rechnet das Unternehmen im schlechtesten Fall mit einem Umsatzrückgang von einem Prozent, im besten Fall mit einem Wachstum von vier Prozent.

Um weitere Erlösquellen zu generieren, plant Zalando neue Gebühren für sein Partnerprogramm und Connected Retail. Bereits 2015 hat das Unternehmen sein Partner-Programm für Hersteller und andere Modehändler initiiert, und mittlerweile nutzen mehr als 1.600 Händler und Modemarken Zalandos Partnerprogramm. Connected Retail wurde 2018 eingeführt und soll stationären Modehändlern mittels einer Software-Implementierung helfen, auf Zalando Waren zu verkaufen. Seit den Corona-Lockdown-Monaten verzichtet Zalando auf eine Provision, doch damit ist bald vorbei. Über die Höhe der Kosten erteilt Zalando keine Auskunft. Zusätzlich hat Zalando angekündigt, mehrere Hundert Stellen zu streichen, um die Profitabilität zu erhöhen.

Der Druck auf Zalando steigt weiter, da die gestiegene Inflation und hohe Lebenshaltungskosten die Kauflaune der Verbraucher belasten.

Amazon geht gegen gefälschte Bewertungen vor

© Christian Wiediger / Unsplash

Amazon hat im Februar 2023 Klagen gegen sechs Beklagte eingereicht, die gefälschte Bewertungen verkaufen, berichtet onlinemarktplatz.de. Die Klagen sollen Kunden und Vertriebspartner von Amazon vor Betrug schützen. Die Beklagten bieten gefälschte Bewertungsdienste an, um Betrüger zu unterstützen, die versuchen, Amazon-Verkaufskonten zu betreiben. Amazon hat weltweit mehr als 12.000 Mitarbeiter, um den Schutz seiner Shops vor Betrug und Missbrauch zu gewährleisten und setzt seine Bemühungen fort, böswillige Akteure zur Rechenschaft zu ziehen. Amazon hat im Jahr 2022 bereits rechtliche Schritte gegen mehr als 90 böswillige Akteure eingeleitet, die gefälschte Bewertungen ermöglicht und angefordert haben.

Strengere Regeln für Zahlungsdienstleister in der EU

Port of Hamburg © Pexels

Im Rahmen der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften werden Zahlungsdienstleistern ab dem 1. Januar 2024 neue Pflichten auferlegt. Die Anbieter müssen detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen führen und den Steuerbehörden Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen übermitteln. Diese Informationen werden über eine XML-Datei gesammelt und an die europäische Datenbank ‘CESOP’, ein zentrales elektronisches System für Zahlungsinformationen, übermittelt. CESOP speichert, vergleicht und analysiert die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen und stellt die Ergebnisse dieser Analysen den Eurofisc-Verbindungsbeamten zur Verfügung, die auf die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs spezialisiert sind. Die Zahlungsdienstleister müssen die XML-Dateien mit den Zahlungsdaten spätestens am Ende des Monats, der auf das Kalenderquartal folgt, auf das sich die Informationen beziehen, über das Portal MyMinfin an die belgischen Steuerbehörden weiterleiten.

Güterumschlag sinkt 2022: Deutsche Seehäfen stehen vor Herausforderungen

© Pexels

Der Güterumschlag in deutschen Seehäfen ist im Jahr 2022 um 3,2 % gesunken, wobei der Güterempfang aus dem Ausland weniger stark zurückging als die ins Ausland versendete Gütermenge, meldet das Statistische Bundesamt. Hamburg war der größte deutsche Seehafen, aber Schweden hat Russland als größter Handelspartner abgelöst. Die meisten fossilen Energieträger kamen aus den USA. Der Containerumschlag ging um 6,3 % zurück, wobei China gut ein Fünftel des deutschen Containerumschlags ausmachte.

MwSt.-Befreiung: Slowenien gewinnt am EuGH

© Court of Justice of the European Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Slowenien zu Recht neue Nachweise für die Berechtigung zur Mehrwertsteuerbefreiung verweigert, berichtet taxlive.nl. Der Fall geht auf eine Untersuchung gegen die Nec Plus Ultra Cosmetics AG zurück, die Kosmetika an einen kroatischen und einen rumänischen Kunden geliefert hatte, wobei die Waren in einem slowenischen Lager gelagert und auf Kosten des Kunden in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert wurden. Die slowenischen Steuerbehörden waren überzeugt, dass Nec nicht nachweisen konnte, dass die Kosmetika tatsächlich außerhalb Sloweniens befördert wurden, was für eine Mehrwertsteuerbefreiung ausschlaggebend gewesen wäre. Nec machte geltend, dass nach der Steuerprüfung vorgelegte Beweise hätten berücksichtigt werden müssen, doch das slowenische Gericht verwies die Angelegenheit an den EU-Gerichtshof, der Sloweniens Standpunkt bestätigte. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, bei der Auslegung des EU-Rechts die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität zu beachten.

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