E-Commerce, Newsroom, Umsatzsteuer | 15. Dezember 2022

Der Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Der Handel außerhalb Großbritanniens bietet britischen Einzelhändler viele lukrative Absatzmöglichkeiten. von

Nach den neuesten Informationen, die auf der Website der britischen Regierung (UK Trade in Numbers) veröffentlicht wurden, lag der Anteil der britischen Unternehmen, die in die EU exportieren, im Jahr 2019 bei nur 10,2 %. Es wird jedoch erwartet, dass im Laufe des Jahres 2022 aktualisierte Zahlen vorliegen.

Wie sah der Handel in die EU bisher aus?

Von Mai 2021 bis Mai 2022

  • Bei den Exporten verzeichnete der Handel des Vereinigten Königreichs einen Anstieg von 9,4 %.
  • Bei den Einfuhren war ein Anstieg um 19,4 % zu verzeichnen

Die obigen Angaben sollten zusammen mit dem Vergleich für Januar-Mai 2021 und Januar-Mai 2022 betrachtet werden:

  • Die Exporte aus dem Vereinigten Königreich in die EU-Mitgliedstaaten stiegen um 58,8 % (von 54,4 Mio. € auf 86,4 Mio. €).
  • Die Exporte der EU-Länder stiegen um 28,9 %.

Der enorme Unterschied zwischen dem Anstieg der Gesamtausfuhren der in der EU ansässigen Unternehmen (28,9 %) und dem Anstieg der Ausfuhren der im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen (9,4 %) zeigt, dass es für die britischen Einzelhändler noch Spielraum gibt, diese Statistiken zu verbessern und eine aktivere Rolle im Cross-Border-Handel einzunehmen.

Die wichtigsten EU-Partner der britischen Exporteure waren Deutschland, die Niederlande, Irland und Frankreich (fast 26 % des Gesamtumsatzes).

Ausfuhr aus Großbritannien in die EU: Auswirkungen auf die Umsatzsteuer

Auf der Seite des Vereinigten Königreichs unterliegen die Lieferungen der britischen Mehrwertsteuer und es sollte ein Nullsatz angewandt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, als da wären:

  • Die Waren müssen innerhalb einer Frist (derzeit drei Monate) physisch exportiert werden; und
  • Es muss ein (amtlicher oder kommerzieller) Nachweis erbracht werden, um den Anspruch auf den Nullsatz zu belegen, und zwar ebenfalls innerhalb einer Frist (derzeit drei Monate).

Was die Nachweise und Zolldokumente zur Umsatzsteuer-Verarbeitung betrifft, so muss der britische Einzelhändler unter anderem folgende Dokumente sammeln:

In der Europäischen Union müssen für diese Einfuhren Zölle (falls zutreffend) und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. In der EU gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Einfuhrumsatzsteuer abzurechnen.

Im Allgemeinen wird die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig und kann später über eine lokale Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden (z. B. wie das derzeitige System im Vereinigten Königreich), sofern eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist.

Die EU-Mehrwertsteuervorschriften erlauben es den Mitgliedstaaten jedoch, ebenso wie im Vereinigten Königreich, Regelungen zur Stundung und zum Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer einzuführen. Diese Regelungen können den Cashflow-Effekt von Einfuhren nach Europa erheblich beeinflussen.

Schließlich sei daran erinnert, dass eine EORI-Nummer für die Kommunikation mit den Zollbehörden unerlässlich ist.

Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren aus der EU gibt es also einige wesentliche Punkte zu beachten:

  • Für den Export benötigt der britische Einzelhändler eine britische EORI-Nummer; und
  • für den Import zusätzlich zu einer EU-EORI-Nummer, wenn der britische Einzelhändler:
  • keine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in einem EU-Mitgliedstaat hat und
  • das Eigentum an den Waren behalten, wenn sie in Europa geliefert werden
  • Sie benötigen einen indirekten Vertreter für Zollzwecke.

Quelle: imrg.org

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