Newsroom, Umsatzsteuer | 30. November 2022

Das E-Invoicing in Dänemark

Die elektronische Rechnungserstellung ist in Dänemark für Unternehmen seit über 15 Jahren Pflicht. Und die Vorschriften werden kontinuierlich angepasst. von

DNK e invoicing wird angepasst
DNK e invoicing wird angepasst

Bereits seit 2005 ist das E-Invoicing im öffentlichen Sektor (B2G) in Dänemark nicht mehr wegzudenken und für die öffentliche Hand genauso verpflichtend wie für deren Lieferanten, u.a. für alle Auftragsarbeiten und jeglichen Zahlungsfluss der Behörden.

Im Bereich des B2B geht man diese Fragen erst später an, wie der folgende Zeitplan der Umsetzung aufzeigt:

Januar 2023:

Die dänische Wirtschaftsbehörde muss bis zu diesem Zeitpunkt detaillierte Anforderungen veröffentlichen. Systemanbieter müssen anschließend ihre Produkte an die neuen Vorschriften anpassen und bei den Behörden deren Zulassung beantragen.

Januar 2024

Unternehmen werden verpflichtet, ein autorisiertes System zu verwenden (Buchführungsklassen B, C und D).

Januar 2026

Das autorisierte System schließt alle Privatunternehmen der Buchführungsklasse A ein, die einen Jahresumsatz von mehr als 300.000 DK erzielen.

Einzelunternehmen mit einem Umsatz von weniger als 300.000 DKK sind von der Pflicht zur Verwendung eines digitalen Buchführungssystems befreit, müssen aber natürlich weiterhin alle anderen Gesetzesanforderungen erfüllen.

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