Newsroom, Umsatzsteuer | 22. Dezember 2022

Belgien: Vorsteuerabzug bei Real-Use-Methode

Nach dem Gesetz vom 27. Dezember 2021 gilt ab dem 1. Januar 2023 für gemischte und partielle Steuerpflichtige ein neues Verfahren für die Ausübung des Vorsteuerabzugs nach der Real-Use-Methode. von

Ein neuer königlicher Erlass vom 26. Oktober 2022 hat die Durchführungsmaßnahmen für dieses neue Verfahren im Detail festgelegt. Mit diesen neuen Bestimmungen werden die Vorschriften sehr viel formalistischer: vorherige Anmeldung, detaillierte Informationen, die mit der Umsatzsteuererklärung zu übermitteln sind, Einführung strenger Fristen. Eine rückwirkende Anwendung der Real-Use-Methode ist nicht mehr möglich, wenn die Formalitäten nicht korrekt oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Außerdem behält die Verwaltung selbst die Möglichkeit, die Anwendung der Real-Use-Methode rückwirkend abzulehnen oder anzupassen.

Wie im Gesetz vorgesehen, muss in den bestehenden Fällen bis spätestens 30. Juni 2023 eine Mitteilung mit detaillierten Informationen übermittelt werden. Eine Nichteinhaltung dieser Frist führt zu einer (vorübergehenden) Ablehnung des Antrags auf Anwendung der Real-Use-Methode. Dabei ist vorgesehen, dass die Umsatzsteuerbehörden die derzeitige Praxis überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Gemischt- und Teilsteuerpflichtige, die derzeit die Real-Use-Methode anwenden, sollten ihre derzeitige Situation im Lichte dieser neuen Verpflichtungen gründlich prüfen.

Diese neuen Vorschriften werden erhebliche Auswirkungen auf alle Sektoren mit gemischter oder teilweiser Umsatzsteuerpflicht haben, wie Immobilien, Finanzdienstleistungen, öffentlichen Verwaltung, Bildung, medizinische Dienstleistungen, Holdinggesellschaften usw.

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